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Fristlose Kündigung (Degewo) - was bedeuten die zwei Sätze genau?

Abend liebes Gutefrage.net Community,

ich habe folgendes Problem:

Leider wurde mein befristeter Vertrag Ende März nicht verlängert und bin schon mit einer privaten Arbeitsvermittlung auf der Suche nach einem neuem Job. Das habe ich meinem Vermieter auch mitgeteilt und auch informiert, dass ich nicht die ganze Miete direkt zahlen kann.

50 € konnte ich am 01.04.2015 schon überweisen und habe dann am 12.04.2015 eine Zahlungserinnerung / Mahnung per Post erhalten mit dem Hinweis auf den Rückstand von 448,43 €. Mein alter Arbeitgeber hat meinen Lohn auch immer erst Mitte des Monats überwiesen und ich konnte dann erst Mitte des Monats die Miete überweisen was bisher auch kein Problem war.

Die letzte Überweisung von meinem Arbeitgeber kam am 14.04.2015 auf mein Konto ein und ich überwies sofort 230 € zu den schon überwiesenden 50 €, insgesamt überwiesen 280 € von 500 € der Miete für April 2015.

Und am 21.04.2015 habe ich dann noch 150 € überweisen können. Somit schon 430 € überwiesen von 500 € Miete.

Habe mich beim Vermieter gemeldet mit Begründung meines Verzugs und ich bekam dann folgendes per Post:

"Sehr geehrter Herr..... ,

für Ihre Hinweise bedanken wir uns, können eine Lösung jedoch nicht erkennen. Ihre Aussage, dass Sie die Hälfte der Miete überwiesen hätten, spiegelt sich im Mieterkonto aktuell leider nicht wieder (Da die Überweisungen ein bis zwei tage dauert und deswegen war meine überweisung noch nicht auf dem Mieterkonto). Einen Kontoauszug fügen wir diesem Schreiben bei (fehlte leider, habe ich dann per E-Mail nach gereicht bekommen). Wir machen darauf aufmerksam, dass wir ab zwei Mieten Rückstand die fristlose Kündigung zustellen müssen......."

Dann bekam ich nochmal nach Nachfragen dieses Briefes folgende Info per E-Mail:

"Gründe für eine fristlose Kündigung liegen darin, wenn entweder 2 vollständige Mieten oder mehr als eine Monatsmiete an 2 aufeinanderfolgenden Terminen offen ist."

Meine Frage an Euch ist jetzt:

Habe ja schon 430 € von 500 € Miete im April 2015 überwiesen können bis zum 22.04.2015. Und würde heute, Montag, den 27.04.2015 die 70 € noch überweisen, damit die 500 € Miete vollständig sind.

Was bedeutet dieser Satz denn genau in meinem Fall: Gründe für eine fristlose Kündigung liegen darin, wenn entweder 2 vollständige Mieten oder mehr als eine Monatsmiete an 2 aufeinanderfolgenden Terminen offen ist.

Heißt es, wenn ich zwei vollständige Mieten nicht überweisen konnten, kommt die fristlose Kündigung...? Oder ich eine vollständige Miete nicht bezahlen konnte und was meinen sie mit aufeinanderfolgende Termine?

Erläuterung von

  1. wenn entweder 2 vollständige Mieten offen sind

  2. oder mehr als eine Monatsmiete an 2 aufeinanderfolgenden Terminen offen ist???

Danke schon mal im vorraus für eure Hilfe und für die Unterstützung.

Liebe Grüße

Denny

Kündigung, Fristlos, Rückstand
Plötzlich enormer Unterhaltsrückstand?

Kurz zur Vergangenheit. Ich habe 2 Kinder mit zwei Frauen, Mein erstes Kind wurde 1998 geboren und die ersten 3 jahre konnte ich Unterhalt bezahlen. 2001 wurde mein zweites Kind geboren und damit war ich nicht mehr Leistungsfähig und konnte nicht mehr Unterhalt leisten. Arbeiten bin ich bis auf kurze unterbrechungen (2-3 Monate) immer gewesen. 2006 hatte sich das jugendamt noch mal meine Verdienste eingeholt und dann nicht wieder. 2007und 2009 hat dann das Zweite Jugendamt, bei meinem kleineren Kind eine Berechnung gemacht und nicht Leistungsfähig entschieden. Ich habe dann 2009 eine neue Lehre/Umschulung gemacht und ab 2011einen neuen Job angetretten. Nach 2 Monaten im Job kamm das erste Jugendamt das sich seit 2006 nicht mehr gemeldet hat, woher die gewusst haben das ich einen neuen Job habe, weiß ich nicht, und beim 2 Jugendamt hab ich mich selber gemeldet nach 3 erhaltenen Lohnscheinen. Seid 2011 bezahle ich 100% bei beiden und pünktlich. Mein erstes Kind wird demnächst 18 und da kam jetzt Post vom Jugendamt wegen einer Neuberechnung. Damit habe ich ja kein Problem nur mit einem Satz der unten drunter Stand:

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Keine Aufstellung wie oder was. Nach einer Telefonischer Rückfrage wurde mir gesagt das wäre so und das Programm hätte das so ausgerechnet. In den Schreiben der letzten 5 Jahre keine Hinweise über Rückstände auch bei Telefonaten keine Hinweise. Es Existiert eine "Vaterschaftsanerkennung" sowie eine "Urkunde über die Festsetzung des Unterhaltes" von 1998

Hat jemand da schon erfahrungen gemacht oder kennt sich da jemand aus? Wie sollte man sich jetzt Verhalten?

Unterhalt, Jugendamt, Rückstand
Beitragsservice fordert Nachzahlung!

Sehr geehrte Damen und Herren,

letztes Jahr im März bin ich von einer eigenen Wohnung (in welcher ich ganz normal die GEZ bezahlt hatte) in eine Wohngemeinschaft gezogen und habe dies auch der GEZ - leider nur per Email auf deren Seite (KONTAKT) mitgeteilt, woraufhin ich jedoch nie eine Antwort, aber auch keine weiteren Briefe/Rechnungen mehr erhielt und das über ein Jahr lang. Nun bekam ich dieses Jahr eine Rechnung über einen Betrag von 241,74 Euro, da mein Beitragskonto einen Rückstand aufweisen würde. Da ich jedoch niemals eine Antwort erhalten hatte, bin ich - naiver Weise - davon ausgegangen, das Thema hätte sich erledigt. Ich habe also dem Beitragsservice das Formular zugeschickt mit dem Mieter welcher die GEZ bei uns zahlt, sowieso seine Beitragsnummer etc. Nun bekam ich ein Schreiben über 241,74 (erneut) mit der Erklärung, dass mein Konto nun zwar zum 05.2014 gekündigt seit, jedoch die Kündung nicht rückwirkend gelten würde, obwohl ich sogar noch eine Kopie meines Mietvertrages beigefügt hatte um einen Beweis der Dauer meiner Wohnsituation zu geben. Zudem hatte ich ja (aber leider nicht mehr nachweisbar eine Kontakt-Mail geschrieben letztes Jahr) In dieser Zeit hat jedoch auch mein Mitmieter ganz brav seine Rechnungen bezahlt und ich selbstverständlich anteilig auch. Ist es rechtens, dass ich nun erneut den Betrag (Rückstand) zu erbringen habe, da die GEZ hier ja eigentlich doppelt kassieren würde?!

Um eine zeitnahe Antwort wäre ich dankbar!

Der Text:

Rundfunkbeitrag

Sehr geehrte Frau XY, vielen Dank für Ihre Information. Sie setzen uns in Kenntnis, dass Sie Ihr Beitragskonto abmelden möchten, da Sie in einer Wohnung leben, für die ein Mitbewohner die Rundfunkbeiträge bezahlt. Ihr Beitragskonto haben wir mit Ablauf des Monats 05.2014 abgemeldet.

Rückwirkend ist dies leider nicht möglich. Denn eine Abmeldung kann erst ab dem Folgemonat durchgeführt werden, nachdem uns eine schriftliche Mitteilung vorliegt. Hierfür bitten wir sie um Verständnis. Das Beitragskonto weist einschließlich 05.2014 einen Rückstand von 241,74 Euro auf. Bitte überweisen Sie diesen Betrag und egeben sie dabei die Beitragsnummer xyz an. Unsere Bankverbindung finden Sie auf der Rückseite. Sollten sie Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen Ihr Beitragsservice von ARD ZDF und Deutschlandradio

Mfg und schon einmal vielen Dank für Ihre Antworten!

GEZ, Nachzahlung, rückwirkend, Rückstand, Rundfunkbeitrag, Beitragsservice