Zeitarbeit gewährt mir keinen Urlaub

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Ich weiß nicht wie die rechtliche Lage ist, aber maßgeblich ist doch der Wunsch des Auftaggebers, also des Kunden Deiner Zeitarbeitsfirma. Wenn denen der Urlaub im Mai nicht passt weil sie Dich dann brauchen, kann sich der Dienstleister doch nicht darüber hinwegsetzen. Bist Du da zwischen die Interssen-Fronten geraten ?

Ich kann mir nicht vorstellen, daß Deien Firma sich im Recht befindet.

Oh und pass wg. dem Resturlaub auf, wie oben schon erwähnt, muß der bis 31.03. genommen worden sein, sonst kann er verfallen.

Hier noch ein Link:

http://www.focus.de/karriere/perspektiven/zeitarbeit/tid-6555/arbeitsrechtaid63093.html

NEIN!!! Das ist nicht rechtens. Ist es eine eingetragene Arbeitnehmerüberlassungsgesellschaft bzw. besitzen die eine Urkunde? Wenn nicht, dann gehe vors Arbeitsgericht damit und suche Dir eine halbwegs vernünftige ZA-Firma. Es sind eindeutig zuviele schwarze Schafe auf dem Markt. Es gibt auch einigermassen Gute darunter. Natürlich gibt es oftmals Urlaubssperren, wenn die Aufträge beispielsweise Urlaubsvertretungen oder Schwangerschaftsvertretungen sind. Aber wenn der Kunde es in ORdnung findet, haben die Dir auch Deinen Dir rechtlich zustehenden Urlaub zu geben - nix mit Weltwirtschaftskrise - lachhaft. Das mit dem Gleitzeitkonto verstehe ich nicht. Bei meiner damaligen bekam ich jede Überstunde ausgezahlt - generell - bekam sogar Zuschläge von 25 % ab der neunten Stunde. Anscheinend hat sich einiges zum Nachteil verändert in puncto ZA-Firmen. Ich war von 1993 - 2001 bei einer gewesen und wenn wir keinen Einsatz hatten und nicht in der Filiale selbst eingesetzt werden konnten, bekamen wir den Ausfall normal bezahlt ohne Urlaubseinbussen

solche probleme kenn ich - und im zweifelsfall zahlen die dann deinen resturlaub vom letzten jahr aus und du hast außer abgaben nix davon Eigentlich hast du ein anrecht auf deinen urlaub, wenn du aber beweisen müsstest das der dir immer abgelehnt wurde stehst du bestimmt auch dumm da - allgemein ist es ja so das urlaub aus dem vorjahr bis max märz genommen werden kann und dann verfällt - es sei denn es gibt eine andere vereinbarung - gibt es die? gibt es schriftliche ablehnungen von urlaubsanträgen? oder ist das, wie in der branche üblich, alles mündlich gelaufen? Mal ganz davon ab das die Firma dich ja dazubringen will dein anrecht erst dann wahr zu nehmen wenn sie dich wegen auftragsmangel gekündigt haben - darauf läuft es nämlich aus: wenn deine entleihfirma dich nicht mehr braucht, meldet sie dich ab und bei der aktuellen lage sieht es schlecht mit neuentleihung aus - also "kostest" du während der kündigungsfrist nur geplante ausgaben - nämlich dein resturlaub und die für solche zwecke ja aufzusparenden überstunden - keine schönen ausssichten aber standart aktuell in dieser branche

dir dir stehen pro monat 2 tage zu, das heißt dieses jahr hast du bei der zeitarbeitsfirma 8 tage bereits "gesammelt" und über diese darfst du auch verfügen. den rest musst dir erst "erarbeiten". da du aber überstunden hast versteh ich enet warum sie dir diese nicht genehmigen (also den urlaub). einfch noch mal beim chef nachfragen udn zur nor entweder zur nächsten instanz (falls es ne kette ist) oder ne rechtsberatung in anspruch nehmen

Versuch so schnell wie möglich einen anderen arbeitsplatz zu finden in den punkten sind zeitarbeitsfirmen eine katastrophe weil es dort nicht wirklich regelungen gibt du bist einfach nur eine billige arbeitskraft mehr nicht versuch etwas besseres zu finden