Zeitarbeit gewährt mir keinen Urlaub
Hallo, folgender Sachverhalt. Ich bin seit einem Jahr bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt. Im letzten Jahr hatte ich nur eine Woche Urlaub und in diesem Jahr auch. Demzufolge habe ich noch meinen Resturlaub von 20 Tagen und den von diesem Jahr. Zusätzlich habe ich noch ca. 100 Überstunden auf dem Gleitzeitkonto. Jetzt wollte ich mal wieder eine Woche Urlaub nehmen der wie fast immer nicht genehmigt worden ist. Die Firma an die ich ausgeliehen worden bin, ist mit dem Urlaub einverstanden. Da sie ja für alle Mitarbeiter den Urlaub planen müssen haben sie mich anfang des Jahres gefragt wann ich denn Urlaub machen möchte. Also haben wir den Urlaub für das Jahr geplant. Nun meint die Zeitarbeit, jetzt Urlaub zu nehmen bei der Wirtschafftlichen Lage, ist nicht gut. Denn wenn in 3 - 4 Wochen es bei meinem jetzigen Betrieb nicht weiter geht, brauche ich meinen Urlaub noch. Er will also meinen Urlaub damit verwenen die Flaute auszugleichen. Meines Wissens ist das aber nicht zulässig. Dazu kommt das ich seit über einem Jahr nur 2 Wochen Urlaub hatte und so langsam bin ich auch ausgebrannt und könnte wirklich mal Urlaub gebrauchen. Er sagt ich solle evt. im Mai oder Juni ne Woche nehmen. Ich habe Ihm gleich gesagt das das nicht geht da zu der Zeit Mitarbeiter im Urlaub sind die in Der Firma arbeiten an die ich ausgeliehen bin. Wer kann mir helfen? Ist das Rechtens?
14 Antworten
Ich weiß nicht wie die rechtliche Lage ist, aber maßgeblich ist doch der Wunsch des Auftaggebers, also des Kunden Deiner Zeitarbeitsfirma. Wenn denen der Urlaub im Mai nicht passt weil sie Dich dann brauchen, kann sich der Dienstleister doch nicht darüber hinwegsetzen. Bist Du da zwischen die Interssen-Fronten geraten ?
Ich kann mir nicht vorstellen, daß Deien Firma sich im Recht befindet.
Oh und pass wg. dem Resturlaub auf, wie oben schon erwähnt, muß der bis 31.03. genommen worden sein, sonst kann er verfallen.
Hier noch ein Link:
http://www.focus.de/karriere/perspektiven/zeitarbeit/tid-6555/arbeitsrechtaid63093.html
NEIN!!! Das ist nicht rechtens. Ist es eine eingetragene Arbeitnehmerüberlassungsgesellschaft bzw. besitzen die eine Urkunde? Wenn nicht, dann gehe vors Arbeitsgericht damit und suche Dir eine halbwegs vernünftige ZA-Firma. Es sind eindeutig zuviele schwarze Schafe auf dem Markt. Es gibt auch einigermassen Gute darunter. Natürlich gibt es oftmals Urlaubssperren, wenn die Aufträge beispielsweise Urlaubsvertretungen oder Schwangerschaftsvertretungen sind. Aber wenn der Kunde es in ORdnung findet, haben die Dir auch Deinen Dir rechtlich zustehenden Urlaub zu geben - nix mit Weltwirtschaftskrise - lachhaft. Das mit dem Gleitzeitkonto verstehe ich nicht. Bei meiner damaligen bekam ich jede Überstunde ausgezahlt - generell - bekam sogar Zuschläge von 25 % ab der neunten Stunde. Anscheinend hat sich einiges zum Nachteil verändert in puncto ZA-Firmen. Ich war von 1993 - 2001 bei einer gewesen und wenn wir keinen Einsatz hatten und nicht in der Filiale selbst eingesetzt werden konnten, bekamen wir den Ausfall normal bezahlt ohne Urlaubseinbussen
solche probleme kenn ich - und im zweifelsfall zahlen die dann deinen resturlaub vom letzten jahr aus und du hast außer abgaben nix davon Eigentlich hast du ein anrecht auf deinen urlaub, wenn du aber beweisen müsstest das der dir immer abgelehnt wurde stehst du bestimmt auch dumm da - allgemein ist es ja so das urlaub aus dem vorjahr bis max märz genommen werden kann und dann verfällt - es sei denn es gibt eine andere vereinbarung - gibt es die? gibt es schriftliche ablehnungen von urlaubsanträgen? oder ist das, wie in der branche üblich, alles mündlich gelaufen? Mal ganz davon ab das die Firma dich ja dazubringen will dein anrecht erst dann wahr zu nehmen wenn sie dich wegen auftragsmangel gekündigt haben - darauf läuft es nämlich aus: wenn deine entleihfirma dich nicht mehr braucht, meldet sie dich ab und bei der aktuellen lage sieht es schlecht mit neuentleihung aus - also "kostest" du während der kündigungsfrist nur geplante ausgaben - nämlich dein resturlaub und die für solche zwecke ja aufzusparenden überstunden - keine schönen ausssichten aber standart aktuell in dieser branche
dir dir stehen pro monat 2 tage zu, das heißt dieses jahr hast du bei der zeitarbeitsfirma 8 tage bereits "gesammelt" und über diese darfst du auch verfügen. den rest musst dir erst "erarbeiten". da du aber überstunden hast versteh ich enet warum sie dir diese nicht genehmigen (also den urlaub). einfch noch mal beim chef nachfragen udn zur nor entweder zur nächsten instanz (falls es ne kette ist) oder ne rechtsberatung in anspruch nehmen
Versuch so schnell wie möglich einen anderen arbeitsplatz zu finden in den punkten sind zeitarbeitsfirmen eine katastrophe weil es dort nicht wirklich regelungen gibt du bist einfach nur eine billige arbeitskraft mehr nicht versuch etwas besseres zu finden