Wurde schon einmal jemand beim schwarzangeln in bundesländern wo es als straftat gilt erwischt? Welche strafen drohen mir wohl?
1 Antwort
Hallo, erstmals 1Wer in Deutschland angeln möchte, braucht dafür eine Erlaubnis 2Wer ohne Angelschein angelt, begeht damit eine Ordnungswidrigkeit 3wenn man beim Schwarzangeln ohne gelösten Fischereierlaubnisschein erwischt wird. Dies gilt dann nicht mehr als bloße Ordnungswidrigkeit, sondern grundsätzlich als Straftat. Wer ohne diesen Schein fischt, begeht nach § 293 Strafgesetzbuch Fischwilderei. Und Fische zu wildern, ahndet das Gesetz mit einem hohen Bußgeld oder sogar zwei Jahren Haft.
LG.
Woher ich das weiß:Recherche
Wer in Deutschland angeln möchte, braucht dafür eine Erlaubnis
Nicht immer
Wer ohne Angelschein angelt, begeht damit eine Ordnungswidrigkeit
Nicht immer. In einigen BL benötigt man gar keinen Angelschein (Fischereischein ist der eigentliche Name)
wenn man beim Schwarzangeln ohne gelösten Fischereierlaubnisschein erwischt wird. Dies gilt dann nicht mehr als bloße Ordnungswidrigkeit, sondern grundsätzlich als Straftat.
Schwarzangeln ja, fehlender Fischereierlaubnisschein nicht zwingend.