Wohnung übergeben?

2 Antworten

Alles was nicht bei der Wohnungsübergabe im Übergabeprotokoll (das Du hoffentlich hast) festgehalten wurde, kann er sich in die Haare schmieren. Das ist dann durch und auch nicht rechtlich durchsetzbar.

  • Naja wenn sichtbare Kalkrückstände vorhanden sind..? Da gehts nicht um die einmalige Reinigung, das heißt dass du den Kalk während der Mietzeit nicht ordentlich beseitigt hast. Aber ohne Fotos schwer einzuschätzen (die du hoffentlich gemacht hast)
  • Wenn du eine Küche angemietet hast, die mit x Backblechen kamen, dann musst du bei Auszug auch wieder den Backofen da mit x Backblechen stehen haben. Fraglich ob bei Übergabe jetzt aber genau die Anzahl Backbleche gelistet waren.