Kann ich Rechnung kürzen, bei erheblichen Mängeln?
Wir haben eine Ferienwohnung, die wir vorher selbst geputzt haben. Sauberkeit ist uns sehr wichtig aber aus gesundheitlichen Gründen haben wir die Reinigung einer Firma übergeben. mussten aber immer nachputzen.
Beim letzten Mal haben wir 3 Stunden putzen müssen, zu Zweit!
Duschrinne voll mit Haaren, Spiegel nicht geputzt, Toilettenbrille gelb von Urin, im ganzen Bad Haare. In der Küche Kühlschrank nicht geputzt, voller Krümel.Herd und Backofen sehr schmutzig, nur Backpapier draufgelegt.
Kleiderschränke nicht ausgewischt, haben dreckig Handtücher, ein Q~Tipp und ein Taschenmesser gefunden.
Das ganze ist nur ein Auszug von allem. Wenn ich reklamiert habe kam nur:“ Okay, das machen wir nächstes Mal.
Ich habe beim letzten Mal meinen einzigen freien Tag in der Woche geopfert um die Wohnung wieder sauber zu bekommen. Als ich da angerufen habe
wurde gesagt ich kann 20 € von der Rechnung abziehen..
Ich zahle für eine 80 m2 Wohnung 140€
Was muss ich verpflichtend zahlen?
Der Firma wurde inzwischen gekündigt.
2 Antworten
Für die beschriebene Nicht-Leistung würde ich gar nichts zahlen. Allerdings scheinen auch Eure Feriengäste ziemliche Säue zu sein. So würde ich meine Ferienwohnung nie hinterlassen, selbst wenn ich mit Endreinigung gebucht habe!
Die Frage ist, ob Ihr den Zustand irgendwie dokumentiert habt. Fotos, Zeugen?
Eigentlich hätte die Firma ein 2. Mal anrücken müssen, um in eurem Beisein Nachzubessern.