Wohnsitz anmelden obwohl Mutter nicht will?

2 Antworten

Ohne Wohnungsgeber- Bescheinigung von deiner Mutter oder dir - meines Erachtens nicht.

Solange die Vorerbin noch lebt und nicht unter Betreuung steht- hat sie die alleinige Verfügungsgewalt.

Du solltest dir allerdings mindestens genauso viele Gedanken um dich selbst machen. Spätestens als Erbe hat er den gleichen Anspruch dort zu wohnen wie du. Und du sorgst aktuell mit deinem Geld dafür, dass dem Bruder aus dem Erbe später noch mehr zur Verfügung steht.

Meiner Mutter würde ich empfehlen das Haus zu verkaufen und mit dem Geld eine seniorengerechte Wohnung oder Pflegeheim zu finanzieren .

Die Illusion, dass er freiwillig auszieht - solltest du streichen.

Wenn deine Mutter rechtlich nichts machen will, dann kannst du es erst recht nicht. Außer bei tätlichen Übergriffen immer wieder die Polizei rufen.

Und ausziehen, falls noch nicht geschehen bzw. deine Mutter verklickern, dass du dort nicht mehr hinkommst, solange er dort ist.

Vielleicht rüttelt sie das ja wach.