Wo darf ich mit der Drohne fliege?
Hey, ich bin am überlegen ob ich mir eine DJI Neo oder Mini 3 kaufen möchte. Hab mich auch schon in vielen Bereichen schlau gemacht (Anmeldung/ Versicherung) doch meine größte Sorge ist, dass ich nicht weiß wo ich fliegen darf.
Ich würde mit der Drohne gern Viedeos von Städten machen. Gerade von oben muss das wunderschön aussehen.
Es soll Apps geben die das einem sicher anzeigen sollen wo man zum Beispiel auf keinen Fall fliegen darf.
Hat da jemand eine Gute die er empfehlen könnte oder welche überhaupt nicht gut ist.
3 Antworten
doch meine größte Sorge ist, dass ich nicht weiß wo ich fliegen darf.
Und genau deshalb macht der Drohnen-Führerschein für ALLE Fernpiloten Sinn, auch dann wenn er nicht vorgeschrieben ist. Das LBA hat umfassende Informationen auf seiner Webseite.
Grundsätzlich ist es möglich, in und über Städten zu fliegen. Allerdings gibt es dort in der Regel so viele Einschränkungen, dass du schon halbwegs wissen solltest, was du tust.
Wo du z. B. ganz pauschal nicht fliegen darfst, kannst du in § 21h LuftVO nachlesen. Dazu kommen aber noch jede Menge geografisch definierte Verbotszonen und Beschränkungen, die du alle beachten musst - und nein, keine App wird dir die Verantwortung abnehmen, dich vor jedem Flug darüber konkret zu informieren.
Ich würde mit der Drohne gern Viedeos von Städten machen.
das ist ganz einfach: darfst du nicht!
Zumindest nicht ohne zuvor von der Behörde ausgestellte Genehmigung
um da aus Spass an der Freude zu fliegen bekommst du keine Genehmigung. Da brauchst du schon einen handfesten Grund
Bist du dir da sicher soweit ich weiß gibt es keine bedenken solange du c0 fliegst über keinen menschenmassen dich an alle gesetze hältst und die datenschutz richtlinien einhältst
dich an alle gesetze hältst
...und diese Gesetze besagen, dass man für eine mit einer Kamera ausgestatteten Drohne eine Genehmigung braucht, egal wie klein sie ist oder wie viel sie wiegt
Man muss sich selbstverständlich bei der lba registrieren als pilot. Aber in 21h 7 steht doch
über Wohngrundstücken, wenn
a)
der durch den Betrieb über dem jeweiligen Wohngrundstück in seinen Rechten betroffene Eigentümer oder sonstige Nutzungsberechtigte dem Überflug ausdrücklich zugestimmt hat oder
b)
die Startmasse des unbemannten Fluggerätes bis zu 0,25 Kilogramm beträgt und das unbemannte Fluggerät und seine Ausrüstung zu optischen und akustischen Aufzeichnungen und Übertragungen sowie zur Aufzeichnung und zur Übertragung von Funksignalen Dritter nicht in der Lage sind oder
c)
der Betrieb in einer Flughöhe von mindestens 100 Metern stattfindet und
aa)
die Luftraumnutzung über dem betroffenen Wohngrundstück zur Erfüllung eines berechtigten Betriebszwecks erforderlich ist, öffentliche Flächen oder Grundstücke, die keine Wohngrundstücke sind, für den Überflug nicht genutzt werden können und die Zustimmung des Grundstückseigentümers oder sonstigen Nutzungsberechtigten nicht in zumutbarer Weise eingeholt werden kann,
bb)
alle Vorkehrungen getroffen werden, um einen Eingriff in den geschützten Privatbereich und in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der betroffenen Bürger zu vermeiden; dazu zählt insbesondere, dass in ihren Rechten Betroffene regelmäßig vorab zu informieren sind,
cc)
der Betrieb nicht zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr Ortszeit stattfindet und
dd)
nicht zu erwarten ist, dass durch den Betrieb Immissionsrichtwerte nach Nummer 6.1 der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm überschritten werden,
ich beziehe mich hier auf b c und cc also ist doch erlaubt?
wie schon gesagt:
ich beziehe mich hier auf b c und cc also ist doch erlaubt?
dann lies doch mal, was in (b) so steht:
"und seine Ausrüstung zu optischen und akustischen Aufzeichnungen und Übertragungen (...) nicht in der Lage sind"
also auf gut deutsch, wenn die Drohne keine (!!) Kamera hat
und was in c steht:
der Betrieb in einer Flughöhe von mindestens 100 Metern stattfindet und
die Luftraumnutzung über dem betroffenen Wohngrundstück zur Erfüllung eines berechtigten Betriebszwecks erforderlich ist, öffentliche Flächen oder Grundstücke, die keine Wohngrundstücke sind, für den Überflug nicht genutzt werden können und die Zustimmung des Grundstückseigentümers oder sonstigen Nutzungsberechtigten nicht in zumutbarer Weise eingeholt werden kann,
alle Vorkehrungen getroffen werden, um einen Eingriff in den geschützten Privatbereich und in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der betroffenen Bürger zu vermeiden; dazu zählt insbesondere, dass in ihren Rechten Betroffene regelmäßig vorab zu informieren sind,
du musst also
- über 100 Meter hoch fliegen (und da musst du auch erst mal hin kommen, und um auf über 100 Meter zu komen musst du zwingend erst mal unter 100 Meter fliegen, das heisst du braucht schon mal einen Startpunkt der kein Wohngebiet ist
- du musst einen "berechtigten Betriebszweck" haben, also einen von den Behörden anerkannten Grund warum du fliegen musst, einfach "ich will ein paar AUfnahmen machen" wird da beim besten Willen bei weitem nicht ausreichen!
- und du musst auch sicher stellen dass es keinen "Eingriff in den geschützen Privatbereich" gibt was evtl. auch bedeutet, das steht da ja auch drin, dass du betroffene vorher (!!) informieren musst.
so, und jetzt sag mir nochmal, dass du da mal eben "einfach so" fliegen kannst ohne dass du da einen riesen Aufwand betreibst, eine Menge Richtlinien einhältst und dir trotzdem noch eventuelle Genehmigungen einholen musst (z.B. zum Starten bevor du auf 100 Meter höhe bist) und da evtl. auch in eine Menge Briefkästen der Gebäude über die du fliegst die Info dass du fliegst entsprechend als Ankündigung ("vorab informieren) einzuwerfen oder Ähnliches... Und das alles wohlgemerkt dann, wenn du zusaätzlich erst einmal einen tridtigen Grund (!!!) hast um überhaupt zu fliegen, also etwas das kein Hobby oder sowas ist oder als Spass einfach mal ein paar AUfnahmen zu machen, denn einen "berechtigten Betriebszweck" zu haben ist schon mal die grundlegende Voraussetzung
Als map tool ist dipul sehr gut und mit einer c0 drohne solltest du auch über städte fliegen dürfen beachte flugzonen.
Ist das sehr kompliziert so eine Genehmigung zu bekommen, hast du da Erfahrung?
Oder ist es eigentlich unerreichbar für eine kleine Hobbydrohnenfliegerin?