wird die berufserfahrung im öffentlichen dienst angerechnet?

2 Antworten

Im Öffentlichen Dienst gibt es eine Gehaltsentwicklung entsprechend der Berufsjahre und Du steigst alle 2 Jahre (so war es zumindest mal). Wenn Du vorher schon in der freien Wirtschaft gearbeitet hast werden Dir 2 Jahre dort als ein Jahr Öffentlicher Dienst angerechnet (soweit mir bekannt) Insofern wird Dir Deine Berufserfahrung schon angerechnet, nur nicht 1:1, sondern nur im Verhältnis 2:1. Jedenfalls habe ich das vor einigen Jahren so kennengelernt als ich in den Öffentlichen Dienst gewechselt bin.

Die Berufserfahrung hat bedingt Einfluss auf das Gehalt. Das Gehalt richtet sich nach der Entgeltgruppe, in die man eingruppiert ist/wird. Dann gibt es noch die Entwicklungsstufen, die sich nach Berufserfahrung (bei der Einstellung) und nach Betriebszugehörigkeit (wenn man schon beschäftigt ist) richten. Bei Neueinstellung gilt im TVöD: ohne Berufserfahrung = Stufe 1, mind. 1 Jahr Berufserfahrung = Stufe 2, mind. 3 Jahre Berufserfahrung = Stufe 3. Alles andere liegt im Ermessen des Arbeitgebers.