Dieser PC http://www.chip.de/preisvergleich/295950/Acer-Aspire-G3-605-Predator-DT-SQYEG-254.html ist laut Chip.de ein gutes Angebot für Zocker. Vielleicht lohnt sich ein Blick, auch wenn "nur" ein I-5 Prozessor verbaut ist.
Der Urlaubsanspruch gilt für volle Monate (Bundesurlaubsgesetz), nicht volle Kalendermonate. Demnach hast du Anspruch auf den Urlaub für 4 Monate, also 8 Tage. Es sei denn, dein Arbeitsvertrag oder ein Tarifvertrag regelt das anders.
Die Zeit ist aus meiner Sicht zu bezahlen. Wenn du nicht gerade selber fährst, geht die Fahrzeit nicht in die Berechnung zur Höchstarbeitszeit ein, ist aber zu vergüten.
Ohne eine vertragliche Regelung (Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag) ist ein Teildienst unzulässig. Das Arbeitsgericht Berlin und das Landesarbeitsgericht Köln geht davon aus, dass die geschuldete Arbeitsleistung in einem Stück zu erfolgen hat (zuzüglich der gesetzlichen Pausen). Aktenzeichen habe ich nicht zur Hand. Google hilft sicher.
Das sind die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen zu Lärm (G20) und Fahr-,Steuer- und Überwachungstätigkeiten (G25). Diese Untersuchungen sind nicht in der Untersuchung G36.3 enthalten. Das kann man aber auch googeln.
http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__14.html Eine Befristung mit Sachgrund ist aus meiner Sicht nicht zulässig. Im Absatz 2, Satz 2 steht, dass eine Befristung nicht zulässig ist, wenn vorher schon ein Arbeitsverhältnis bestanden hat. Ich würde den Vertrag unterschreiben und anschließend vor das Arbeitsgericht ziehen, um diesen befristeten Arbeitsvertrag zu entfristen. Eine juristische Beratung beim Fachanwalt für Arbeitsrecht solltest du dir allerdings schon noch holen.
Viel Erfolg
Bei 12 Arbeitstagen am Stück ist ja logischer Weise auch immer ein Sonntag dabei. Für Gebäudereiniger gibt es meines Wissens nach keine Ausnahmeregelung dafür im Arbeitszeitgesetz (Sonn- und Feiertagsruhe). Ich kann die Bedenken des Betriebsrates verstehen.
Kommt darauf an, was in deinem Arbeitsvertrag geregelt ist. Ist dort eine tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden vereinbart, geht es so nicht wie dein Arbeitgeber will. Steht dort aber nichts und gibt es einen Betriebsrat, der einer solchen Arbeitszeitregelung zugestimmt hat, ist so etwas durchaus denkbar. Das ist allerdings jetzt reine Spekulation, da es keine näheren Informationen gibt, die eine genauere Antwort ermöglichen würden.
http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__14.html In Absatz 2 steht, dass ein befristeter Vertrag nicht geschlossen werden darf, wenn vorher bereits ein Arbeitsverhältnis (befristet oder unbefristet) bestanden hat. Demnach ist aus meiner Sicht eine weitere Befristung nicht zulässig. Ich würde auf alle Fälle einen Fachanwalt für Arbeitsrecht um Rat fragen, wenn der neue Vertrag wieder befristet sein sollte.
Im öffentlichen Dienst gibt es anstelle von Urlaubs- und Weihnachtsgeld eine Jahressonderzahlung. Diese wird mit dem Novembergehalt gezahlt und beträgt je nach Tarifvertrag (TV-L oder TVöD) zwischen 95% und 60% eines Monatsentgelts. Auszubildende erhalten ebenfalls diese Jahressonderzahlung (Tarifgebiet West 90%, Ost kann niedriger sein).
Schau doch mal ins Mutterschutzgesetz ( http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/ ). Besonders der §4 regelt das Beschäftigungsverbot. Ich würde mich an das zuständige Gewerbeaufsichtsamt wenden. Die sind dafür da, auf die Einhaltung des Mutterschutzgesetzes zu achten. Viel Erfolg für dich und dein Kind.
Du schreibst leider nichts über deinen Arbeitgeber (Anzahl der Mitarbeiter, gibt es einen Tarifvertrag usw.). Das macht die Antwort etwas schwer. Wenn dein Arbeitgeber mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt, bietet sich das Pflegezeitgesetz an. Danach hättest du Anspruch auf Freistellung von maximal 6 Monaten ( http://www.gesetze-im-internet.de/pflegezg/ ). Ob es mehr gibt, z.B. auf Grund eines Tarifvertrages, kann ich leider nicht sagen.
Die 2-Wochen-Frist ist hier (§ 626 BGB) anders gemeint. Wenn es einen Vorfall gab, der für dich die Weiterarbeit bis zur ordentlichen Kündiging unzumutbar macht, hast du das Recht bis zu 2 Wochen nach diesem Vorfall das Arbeitsverhältnis ohne eine Kündigungsfrist zu beenden (von heute auf morgen).
Der Arbeitgeber verstößt nicht gegen das Betriebsverfassungsgesetz nur weil es keinen Betriebsrat bei ihm gibt, es sei denn er behindert die Wahl eines Betriebsrates. Man braucht nicht zwingend eine Gewerkschaft, um einen Betriebsrat zu wählen ( ist aber hilfreich). Wahlvorstand bilden, der die Wahl einleitet, Kandidaten finden (oder selbst kandidieren) und wählen. Schon hat man einen Betriebsrat. Dieses Jahr sind ohnehin die turnusmäßigen Betriebsratswahlen, da gibt es auch massenweise Schulungsangebote. Nur Mut.
Aus meiner Sicht geht das nur über Sonderurlaub ( http://www.der-oeffentliche-sektor.de/infoundrat/infothek/1481 ). Wenn dein Chef einer jederzeitigen Wiederaufnahme zustimmt, ist das aus meiner Sicht der für dich beste Weg.
Natürlich hat das Auswirkungen auf deinen Vertrag, er wird ja schließlich ergänzt. Aufgehoben wird er durch die Ergänzung meiner Meinung nach nicht. Aber wenn du schon misstrauisch geworden bist, solltest du dir die Ergänzung noch einmal gut durchlesen oder jemand anderes einen Blick darauf werfen lassen. Wahrscheinlich kommt diese Antwort aber zu spät.
Eine verbindliche Antwort auf deine Frage kann ich dir auch nicht geben. Dein Hinweis auf einen Konzern, der unterm Kreuz steht, ist doch etwas vage. Eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses auf Grund voller Erwerbsminderung halte ich nicht für ungewöhnlich. Im öffentlichen Dienst ist dieses sogar tarifvertraglich geregelt ( http://www.der-oeffentliche-sektor.de/infoundrat/infothek/1486 (siehe Absatz 2 )). Normaler Weise würde ich dem eigenen Rechtsanwalt vertrauen. Oder will er vielleicht sein Honorar durch einen Prozess in die Höhe treiben? Schwer zu sagen. Was sagt euer Betriebsrat. Die haben auch oft gute Ideen bzw. entsprechendes Insider-Wissen.
Besoldungsgruppe A14 ebtspricht ungefähr der Entgeltgruppe EG 13 im TVöD.
Wenn dein Arbeitgeber bzw. deine Dienststelle Mitglied im Arbeitgeberverband Bund oder TdL (Tarifgemeinschaft der Länder) ist, muss er dich bei der VBL anmelden http://www.vbl.de/de/versicherte/pflichtversicherung/vblklassik_002/ . Es ist aus meiner Sicht nicht freiwillig. Hat man es dir anders dargestellt, würde ich fragen, warum es jetzt anders läuft als es vorher besprochen wurde.
Du schreibst nichts dazu, ob in deinem Arbeitsvertrag etwas zu Kündigungen steht, oder ob es einen Tarifvertrag gibt, der Kündigungen regelt. Wenn dazu nichts steht, dann gilt dieses hier : http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__626.html . Alleine die Tatsache, dass deine Arbeitszeit gegen das Arbeitszeitgesetz verstößt (§§ 3 und 4), rechtfertigt aus meiner Sicht eine fristlose Kündigung.