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Noah und Helen (Noahs Mutter) wohnen gemeinsam in einem Haus. Peter (Helens Ehemann) lebt in einem separaten Haus. Am 12. August 2012 wurde Peter tot in seinem Haus aufgefunden. Der Gerichtsmediziner stellte fest, dass Peter am 11. August um 20:16 Uhr mit einem stumpfen Gegenstand am Kopf getötet wurde.
Polizisten warteten vorm Haus, um Helen zu befragen. Helen sagte zu Noah: „Polizisten sind bei mir zu Hause! Ich will nicht verhaftet werden.“
Noah ging nach draußen und sagte: „Verhaftet meine Mutter nicht. Ich bin der Mörder.“
Ein Polizist fragte Noah: „Wie genau? Du weißt, du bist nicht verhaftet.“
Noah antwortete: „Mit einer Brechstange.“
Noah hatte zwei Tage vor dem Mord eine Brechstange gekauft.
Ein Zeuge behauptete, Noah auf dem Weg zu Peters Haus gesehen zu haben. Ein Schuhabdruck vor Peters Haus stimmte mit Noahs Schuhen überein.
Noah wurde verhaftet und des Mordes an Peter angeklagt.
Im Gerichtssaal:
Staatsanwalt: „Herr Clinton (der Richter), wir sind hier, um Noah des Mordes an Peter anzuklagen. Noah hat bereits gestanden, Peter mit einer Brechstange getötet zu haben. Ich beantrage die Fortführung des Verfahrens.“
Staatsanwalt zum Zeugen: „Noah ist zu Peters Haus gefahren, richtig?“
Zeuge: „Ja.“
Staatsanwalt: „Wie sah das Auto aus?“
Zeuge: „Grau und sah aus wie ein Honda.“
Staatsanwalt: „Herr Clinton, Noah besitzt einen grauen Honda, bitte berücksichtigen Sie das.“
Richter: „Aufgeschrieben“
Der Schuhabdruck:
Staatsanwalt: „Ein Schuhabdruck wurde vor Peters Haus gefunden. Der Abdruck entspricht einem Schuh der Marke ‚VelocityStride‘ in Größe 44. Noah besitzt die gleiche Marke und Größe.“
Das Geständnis:
Staatsanwalt: „Noah hat gestanden, Peter mit einer Brechstange getötet zu haben. Wir haben außerdem eine Rechnung, die zeigt, dass er zwei Tage vor dem Mord eine Brechstange gekauft hat.“
Anwalt: „Noah wurde nicht über seine Rechte belehrt.“
Staatsanwalt: „Die Rechte sind nicht erforderlich außerhalb Gewahrsams. Der Gerichtsmediziner bestätigte, dass Peter mit einem stumpfen Gegenstand wie einer Brechstange getötet wurde. Noahs Aussage über die Brechstange zeigt Täterwissen, das nur der wahre Täter haben kann.“
Anwalt: „Herr Clinton, ist es korrekt, dass keine Rechte erforderlich sind, wenn sich der Angeklagte nicht in Gewahrsam befindet?“
Richter: „Ja, das ist korrekt.“
Der Richter befindet Noah des Mordes für schuldig.
Ein erfahrener Verteidiger widerruft das Urteil:
Verteidiger: „Euer Ehren, es kann nicht bewiesen werden, dass die Mordwaffe eine Brechstange war. Noah hat gestanden, um seine Mutter zu schützen.“
Richter: „Haben Sie noch etwas?“
Verteidiger: „Die Schuhmarke ist sehr verbreitet. In der Stadt gab es nur ein einziges Schuhgeschäft. Die Stadt hatte rund 52.000 Einwohner. Ungefähr 40.000 hatten Schuhe der Marke ‚VelocityStride‘. Diese Marke gibt es in den Größen 32 bis 46. Etwa 12.000 Menschen hatten Schuhgröße 44. Sogar Noahs Mutter trug dieselbe Schuhmarke.“
Der Richter befindet Noah erneut des Mordes für schuldig.
Verteidiger: „Einspruch, Euer Ehren! Der Gerichtsmediziner hat nicht vor Gericht ausgesagt. Peter wurde nicht mit einer Brechstange getötet. Der Gerichtsmediziner sprach lediglich von einem stumpfen Gegenstand, erwähnte aber keine Brechstange. Es war Aufgabe der Ermittler, herauszufinden, mit welchem Gegenstand und wie Peter getötet wurde. Noah hat sich geopfert – er hat gestanden, um seine Mutter vor einer Anklage oder gar Verurteilung zu schützen. Es könnte genauso gut die Mutter gewesen sein, denn sie hatte die gleiche Schuhmarke. Ohne Beweise, dass es sich bei der Mordwaffe um eine Brechstange handelt, sind Noahs Täterwissen und der Kaufbeleg wertlos. Ich beantrage, dass der Gerichtsmediziner im Gericht aussagt, ebenso der Zeuge, der angeblich Noah beim Fahren gesehen hat.“
Aussage des Gerichtsmediziners:
Verteidiger: „Mit welchem Gegenstand wurde Peter getötet?“
Gerichtsmediziner: „Es war ein stumpfer Gegenstand.“
Verteidiger: „Können Sie genauer beschreiben, wie der Gegenstand aussah?“
Gerichtsmediziner: „Nein.“
Aussage des Zeugen:
Verteidiger: „Sie sagten im letzten Prozess, dass Noah zu Peters Haus gefahren sei.“
Zeuge: „Richtig.“
Verteidiger: „Zu welcher Uhrzeit war das?“
Zeuge: „Das kann ich nicht sagen.“
Verteidiger: „Haben Sie gesehen, dass Noah gefahren ist?“
Zeuge (überlegt): „Nein, aber es sah aus wie sein Auto und er fährt üblicherweise zu Helens Ehemann.“
Verteidiger: „Wie genau sah das Auto aus?“
Zeuge: „Ein dunkelgrauer Honda.“
Verteidiger: „Keine genauere Beschreibung? Hatte das Auto Aufkleber oder ein Nummernschild?“
Zeuge: (Kann das Auto nicht genau beschreiben)
Verteidiger: „War es bereits Nacht?“
Zeuge: „Ja“
Verteidiger zum Richter: „Der Zeuge behauptete, Noah fahren gesehen zu haben. Doch nun unter Eid sagt er, dass er Noah nicht fahren sah. Es war dunkel. Die dunkelgraue Farbe könnte durch die Lichtverhältnisse jede andere Farbe gewesen sein. Die Form eines Hondas könnte auch ein Citroën, Opel oder ein anderer Kombi gewesen sein. Ich beantrage Noahs Freispruch aufgrund unzureichender Beweislage.“
1 Antwort
Ein erfahrener Verteidiger widerruft das Urteil
Das kann ein Verteidiger nicht und abgesehen davon hat der Kerl doch gestanden. Das kann er im Gerichtssaal auch nochmal wiederholen und dann sehe ich offen gestanden keinen Sinn mehr darin über die ganzen Indizien zu sprechen.
Zumal ja keines davon Zweifel an der schuld des N aufkommen lässt. Der hat ja gestanden, die Story passt insoweit.
Verteidiger: „Einspruch, Euer Ehren! Der Gerichtsmediziner hat nicht vor Gericht ausgesagt.
So spricht niemand vor Gericht. Und nebenbei hat der Gerichtsmediziner ein Gutachten erstellt. Der muss nicht nochmal konkret aussagen.
Ohne Beweise, dass es sich bei der Mordwaffe um eine Brechstange handelt, sind Noahs Täterwissen und der Kaufbeleg wertlos.
Das Geständnis des N, an dem hier NIEMAND zweifeln muss, ist aber NICHT wertlos...
Ich beantrage, dass der Gerichtsmediziner im Gericht aussagt, ebenso der Zeuge, der angeblich Noah beim Fahren gesehen hat.“
Der hat im Gutachten bereits alles gesagt. Zumal es an ihm gewesen wäre herauszufinden, ob die Verletzungen zur Brechstange passen. So er dies getan hat steht das im entsprechenden Gutachten.
Verteidiger: „Mit welchem Gegenstand wurde Peter getötet?“
Gerichtsmediziner: „Es war ein stumpfer Gegenstand.“
Verteidiger: „Können Sie genauer beschreiben, wie der Gegenstand aussah?“
Gerichtsmediziner: „Nein.“
Doch, das kann er in aller Regel. Nicht perfekt genau, aber zumindest kann man eine Brechstange von einem Hammer unterscheiden. Die ergeben verschiedene Schlag- und Verletzungsmuster. In jedem Falle könnte er sagen ob eine Brechstange zum verletzungsmuster passen KANN.
Um es kurz zu machen: Eine Geschichte ist es nicht, höchstens eine grobe Zusammenfassung.
Und auch die offenbahrt gewisse Mängel, was die Recherche angeht. So läuft es in aller Regel nicht vor Gericht ab.
Für mich ist es wenig ersichtlich warum alle sich so an diesem Fall aufreiben, wenn der N. bereits gestanden hat und es KEINERLEI Gründe gibt an diesem Geständnis zu zweifeln.
Da wirkt der Plot auf mich viel zu konstruiert. Das Geständnis des N. wird angezweifelt, weil der Plot es so verlangt, einen anderen Grund sehe ich hier aber offen gestanden nicht. Und somit auch keinen Grund an der gesamten Sache zu zweifeln.
Übrigens... der Verteidiger ist auch nicht die hellste Kerze auf der Torte, oder? Die Tat fand am 11.August statt, ca. um 20 Uhr. Und der redet was von 'aber da war es bereits dunkel'?
Kleiner Check: Sonnenuntergang am 11.08 ist wo ich wohne ca. um 20:50 Uhr. Und klar, das weicht ab je nachdem wo es stattfindet... aber es wird wohl noch nicht SO stockdunkel sein...