Wie viel Nachtschicht Zuschlag bekomm ich. Bin bei einer Leihfirma angestellt?

3 Antworten

Wie hoch der Nachtzuschlag auszufallen hat, ist gesetzlich nicht geregelt. Das Arbeitszeitgesetz spricht in § 6 lediglich von einer „angemessenen Zahl bezahlter freier Tage“ bzw. einem „angemessenen Zuschlag“.

Demnach betragen die Zuschläge bei Nachtarbeit 25 Prozent des Bruttostundenlohns, bei besonders schweren Tätigkeiten kann sich der Nachtzuschlag auf bis zu 40 Prozent erhöhen.

Ausnahmsweise darf der Zuschlag anders berechnet werden. Dies ist dann der Fall, wenn:

  • ein Tarifvertrag eine andere Berechnung festsetzt
  • die Nachtarbeit deutlich weniger belastend ist als die Arbeit am Tag (beispielsweise bei einem nächtlichen Bereitschaftsdienst)
  • die Belastung durch die Nachtarbeit besonders hoch ist, weil der Mitarbeiter dauerhaft nachts arbeitet

 

Bei der Berechnung eines Freizeitausgleichs gelten die o.g. Prozentsätze. Das bedeutet: Leistet ein Arbeitnehmer vier Nachtschichten, welche jeweils acht Stunden dauern, hat er Anspruch auf einen zusätzlichen freien Tag.

https://www.allrecht.de/alles-was-recht-ist/nachtzuschlag/

Das ist aus dem Artikel Kopiert. Allerdings sollte in deinem Arbeitsvertrag aufgeschlüsselt sein, wievel dir unter welchen Umständen zusteht.

Das kommt auf den Tarifvertrag bzw. den Arbeitsvertrag an. Musst du selbst lesen! Nachtschichtzulagen sind keine Pflicht.

Schau am besten in deinen Vertrag oder frag bei deiner Firma nach. In der Regel geht man von 25% Nachtzuschlag aus.