WIe lauter dieser Buchungssatz?

2 Antworten

Es kommt drauf an, was für ein Mangel. Schickt man die Ware zurück zum VK, so dreht man den Buchungssatz für die Einkaufsbuchung einfach um, also Verb. an Aufw. f. HW und Vorsteuer. D. h. der Aufwand wird direkt und unmittelbar wieder geringer, da ja keine Ware mehr vorhanden ist, die zu verkaufen ist.

Behält man die Ware und erhält lediglich einen Preisnachlass, bucht man über das Unterkonto Nachlässe. Am Monatsende schließt man dann Nachlässe über Aufw. f. HW ab. 

Dies macht man deshalb, um eine genaue Abgrenzung zwischen den beiden Gutschriften zu haben.

Das kannst du dir selbst überlegen, wichtig ist:

Die Umsatzerlöse aus Warenverkäufen müssen um den Nettobetrag reduziert werden - oder du buchst in das zugehörige Unterkonto "Erlösberichtigungen". Die Umsatzsteuer (sofern schon berücksichtigt) wird ebenso angepasst, heißt mit dem entsprechenden Anteil ausgebucht. Wurde die Rechnung noch nicht bezahlt, werden die Verbindlichkeiten entsprechend angepasst (Minderung) - ansonsten müsste eine Rückzahlung erfolgen.