Wie kann die Verordnung 70:30 umgesetzt werden, wenn der Wirkungsgrad einer Heizung bei 0,8 liegt?

3 Antworten

Pardon. Ohne mein eigentliches Problem kann man meine Frage nicht verstehen. Ein Problem ergibt sich, wenn z.B. bei drei Wärmemengenzählern nur einer geeicht ist. Der Mieter oder Eigentümer des geeichten Zählers hat einen Anspruch auf ordentliche Abrechnung. Deshalb wollte ich dies folgendermaßen lösen: Entsprechend des Zählerstandes (in kWh) lassen sich die verbrauchsabhängigen Kosten berechnen. Und diese werden mit 70 % angesetzt. Würde ich von der gelieferten Wärmemenge diese auf 70% herabsetzen und entsprechend den gemessenen Wärmemengen diese verteilen, dann würde ich den geeichten Zähler mit den ungeeichten Zählern gleichsetzen. Aber vermutlich zwingt mich das Gesetz dazu.

Du bringst da was durcheinander. Das eine ist der Wirkungsgrad, das andere der Verteilungsschlüssel. Hierzu ein Auszug.



Die Verteilung der Heizkosten auf die Nutzer eines Wohngebäudes erfolgt nach § 7 Abs. 1 Heizkostenverordnung
nach einem vorher festgelegten Schlüssel. Mindestens 50% und maximal
70% sind nach dem gemessenen Verbrauch (Heizkostenverteiler,
Wärmmengenzähler) auf die Nutzer zu verteilen, der Rest (zwischen 30%
und 50%) ist als Grundkosten nach dem Verhältnis der Wohnflächen zu
verteilen. Bei Gebäuden mit Öl- oder Gasheizung und überwiegend
gedämmten Heizleitungen ist die Verteilung generell 70% nach gemessenem Verbrauch und 30% nach der Wohnfläche.



AAAnton 
Fragesteller
 01.03.2017, 11:48

Jetzt bin ich gespannt: Ein Wärmemengendurchgangsmessgerät ist in kWh geeicht und zeigt die abgeführte Wärmemenge an (Wab). Diese angezeigt Wärmemenge wird laut Heizkostenverordnung auf 70% festgesetzt. Mit einem Wirkungsgrad von 0,8 bezahle ich mehr Abwärmeverluste als die Heizung erzeugt. Oder verstehe ich das falsch?

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Erdbeerman82  01.03.2017, 12:14
@AAAnton

Ich kann dir nicht ganz folgen. Der Wirkungsgrad ist doch sekundär bzw. hier sogar völlig irrelevant.

Die genutze Wärmemenge wird zu 70% oder 50% berechnet. Der Rest wird über die Wohnfläche verteilt.

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Was meinst du mit dem Schlüssen 70:30? Einen Wirkungsgrad von
η=70 %  ??

AAAnton 
Fragesteller
 01.03.2017, 10:49

Die Heizkostenverordnung schreibt den Abrechnungsschlüssel 70% nach Verbrauch und 30% nach Wohnfläche vor. Wende ich diesen Schlüssel auf eine Heizungsanlage mit einem Wirkungsgrad von 0,8 an, dann geht die Rechnung wohl nicht auf. Was also tun?

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