Wie bezahlt einer in Ohnmacht beim RTW Einsatz?

2 Antworten

Also konkreter Fall: Man isst im Restaurant und wird bewusstlos, die Sanis transportieren einen in die Klinik.

  1. Hier liegt KEIN Diebstahl und keine Zechprellerei vor, da man im bewusstlosen Zustand keine Straftat begehen kann.
  2. Es ist für den Restaurantbetreiber kein Problem, zu erfragen, WER da abtransportiert wird und wohin. Sollte wegen unseres überzogenen Datenschutzes keine Auskunft durch die Sanis/die Klinik erfolgen, hilft die Polizei weiter.
  3. Der Restaurantbetreiber wird dann eben eine schriftliche Rechnung erstellen und postalisch zusenden.

Wieso du kannst doch in den allermeisten Fällen ausgewiesen werden mit Personalausweis und Krankenkassenkarte. Und darüber wird dann abgerechnet. Das muss ja nicht vorher gemacht werden sondern einfach dann wenn man im KH wieder aufwacht.

Und das gilt natürlich auch für Restaurantkosten oder anderes.