Werkstudent plus Minijob?

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Da hilft dir doch gerne studis-online.de weiter unter Studienfinanzierung -> Jobben

4. Wie lange darf ich als Student*in arbeiten?
Um den Studierendenstatus zu behalten, gilt die Grenze von 20 Arbeitsstunden pro Woche während der Vorlesungszeit. In der vorlesungsfreien Zeit darf normalerweise auch mehr gearbeitet werden. Details findest du im Artikel zum Thema Werkstudent.

https://www.studis-online.de/jobben/werkstudent.php#20-stunden-regel

wie z.B.: Arbeitest du (in der Vorlesungszeit) überwiegend außerhalb der regulären Studienzeit, also an den Wochenenden, abends oder nachts, darfst du ausnahmsweise auch mehr als 20 Stunden arbeiten. In diesem Fall musst du aber folgende Voraussetzungen erfüllen:
  • Du musst deine Zeit und Arbeitskraft trotz Job überwiegend dem Studium widmen.
  • Der Job muss außerdem befristet sein, und zwar auf maximal 26 Wochen. (Diese Voraussetzung gilt seit dem 1.1.2017.)

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wird eine Beschäftigung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden lediglich in der vorlesungsfreien Zeit (Semesterferien) auf mehr als 20 Stunden ausgeweitet, so bleibt auch für diese Zeit das studentische Erscheinungsbild erhalten, sodass grundsätzlich Versicherungsfreiheit aufgrund des Werkstudentenprivilegs anzunehmen ist.

Ob für dich das Werkstudentenprivileg weiterhin Anwendung findet, entscheidet jedoch deine zuständige Krankenkasse. 

Viele Grüße, 

das Team der Minijob-Zentrale