Wer zahlt im Falle des fehlenden Versicherungsschutzes?
Hallo lieber Feuerwehrmann, ich bedanke mich herzlich für deine langjähre Arbeit und Hilfe!
Mich würde interessieren, ob die Einsatzkosten im Falle des fehlenden Versicherungsschutzes (bsp. beim Gartenbrand) vollständig vom Opfer bezahlt werden müssen, oder ob der Feuerwehr ein Spielraum zur Verfügung steht dem Opfer keine zu hohen Kosten aufzudrücken?
Eine kleine Zusatzfrage lautet: Welchen Feuerlöschertyp würdest du empfehlen? Welche DIN? etc.?
Danke dir vielmals für deine Zeit!
Liebe Grüße
1 Antwort
Die Kosten für einen Feuerwehreinsatz in einer begründeten Notlage werden nie auf den Geschädigten, den Anrufer oder die Versicherung abgewälzt. Das zahlt die Kommune/Stadt.
Den Sachschaden an der Laube muss der EIgentümer dann aber selbst bezahlen.
Als Feuerlöscher für den Heimgebrauch empfehle ich einen Schaum- oder einen Fettbrandlöscher. Von ABC-Pulver und CO2 rate ich ab.