Blickwechsel 18. April 2023
Deine Fragen an einen Feuerwehrmann
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Wer zahlt im Falle des fehlenden Versicherungsschutzes?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Kosten für einen Feuerwehreinsatz in einer begründeten Notlage werden nie auf den Geschädigten, den Anrufer oder die Versicherung abgewälzt. Das zahlt die Kommune/Stadt.

Den Sachschaden an der Laube muss der EIgentümer dann aber selbst bezahlen.

Als Feuerlöscher für den Heimgebrauch empfehle ich einen Schaum- oder einen Fettbrandlöscher. Von ABC-Pulver und CO2 rate ich ab.