Wer ist Geschädigter bei Schlüsselverlust?

2 Antworten

Hallo, die Frage ist erst einmal, übernimmt überhaupt eine Versicherung die Kosten, eigentlich nur die Haftpflichtversicherung (abzgl. Selbstbehalt). Da eine Haftpflichtversicherung dafür da ist, wenn man einen anderen einen Schaden zufügt wird hinterfragt, inwiefern man verwandt ist, weil da unter Umstanden die Kosten nicht übernommen werden, je nach Fall.

Meiner Meinung nach bist du die Geschädigte, da es ja dein Schlüssel ist und du diesen bei Kündigung des Mietverhältnis wieder ab geben musst, wo du den dann herbekommst ist der Vermieterin egal.

Da es dein Schlüssel, bist du die Geschädigte. Wahrscheinlich fragen die nach Verhältnis, weil die denken du hast jemanden einen Schaden zugefügt, dafür ist die Versicherung ja auch da. Kann also sein, die leisten gar nicht, da du keinen Fremden einen Schaden zugefügt hast, oder hast du eine Schlüsselversicherung?


luisa3000590 
Beitragsersteller
 11.03.2025, 18:45

Ich habe extra eine Haftpflichtversicherung mit Deckung bei Schlüsselverlust abgeschlossen.

die Tür sowie das Schloß gehört deinem Vermieter.

gut möglich dass deine Vers. dafür eintritt. was steht denn in der Police


luisa3000590 
Beitragsersteller
 11.03.2025, 18:43

also ist die Vermieterin die Geschädigte?

ich habe extra eine Haftpflichtversicherung mit Deckung bei Schlüsselverlust genommen

"Die Versicherung bezahlt, wenn Sie Schlüssel verlieren, die Ihnen überlassen wurden und die Sie privat benutzen.

Beispiel: Wenn Sie die Schlüssel zu Ihrer Mietwohnung oder Ihrem Mietshaus verlieren, übernimmt die Versicherung die Kosten für neue Schlösser und Schlüssel."