Wer darf eine Urne öffne?

3 Antworten

Also eine Urne kann man jederzeit bevor sie beigesetzt wird öffnen um vielleicht ein Brief mit reinzulegen oder ein Lieblingsarmband der Verstorbenen Person oder ähnliches. Anders sieht das bei der Aschenkapsel aus die der Bestatter vom Kremetorium bekommt, dann ist es auch nicht mehr vorgesehen diese zu öffnen, da die Totenruhe dann auch gewahrt bleiben muss. Wird allerdings eine Urne zur Seebestattung geschickt, muss diese von der zuständigen Reederei geöffnet werden, damit die Asche in eine Seeurne umgefüllt werden kann, sonst wäre ja der ganze Meeresboden voller Aschenkapseln :-) Der Schamottstein (liegt mit der Asche in der Aschenkapsel) der den Verstorbenen quasi identifiziert bleibt bei der Asche, die Reedereien fahren dafür in ein extra tiefliegendes Gebiet.

Einfach so kann man eine Urne gar nich öffnen, in Deutschland werden die verplombt! Als Angehöriger kommt man eh nicht dazu die zu öffnen, da sie vom Krematorium direkt zum Beerdigungsinstitut gebracht wird.

Niemand nur wenns angeordnet wird ein damit Bevollmächtigter!