2 Antworten
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Es gibt bei der Gebetswaschung freiwillige Handlungen und Pflichthandlungen.
Zur Pflicht gehört es, dass der gesamte Fuß nass wird, somit auch der Raum zwischen den Zehen, mindestens 1 mal.
Das waschen und schruben zwischen den Zehen ist zb. freiwillig. Einmal komplett Nass machen hingegen ist Pflicht.
Lässt du eine Pflicht weg, ist die Gebetswaschung ungültig.
Lässt du eine freiwillige Handlung weg, ist die Waschung gültig.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Islam, Religionsausübung, Religion & Glaube
Meinst du wenn es nicht nass wird?