Welche Urlaubs Regel gilt, wenn ein Markt umbaut?

3 Antworten

Habe jetzt auf die schnelle folgendes gefunden:

Voraussetzungen für den Zwangsurlaub nach geltendem Arbeitsrecht
Erst infolge dringender betrieblicher Belange ist die Anordnung zum Zwangsurlaub gerechtfertigt. Dabei sollte jedoch bedacht werden, dass dies nicht in jedem Falle für eine wirtschaftliche Krise des Unternehmens gilt. Denn Auftragsmangel oder Störungen im Betriebsablauf legitimieren den Zwangsurlaub nicht.
Das Betriebsrisiko, die Angestellten unwirtschaftlich zu bezahlen, muss der Arbeitgeber tragen und sollte nicht auf den Arbeitnehmer abgewälzt werden.

und

Zeitlicher Rahmen für einen Zwangsurlaub
Grundsätzlich gibt es für die Dauer von Zwangsurlaub keine gesetzlichen Richtlinien.
Dieser kann sich auf ein paar Tage oder Wochen belaufen. Dabei ergibt sich aus der bisherigen Rechtssprechung, dass ein Teil des Urlaubs frei vom Arbeitnehmer festzulegen ist.
Ist der Urlaub bereits genehmigt und wurde vollkommen ausgeschöpft, kann der Arbeitgeber nicht einfach widersprechen. In einem solchen Fall dürfen Sie als Arbeitnehmer bei vollen Urlaubsbezügen zu Hause bleiben.

Wie es korrekt ausgelegt wird in deinem Fall weiß ich nicht, da ich keine Fachperson in dem Thema bin

.

Aber generell würde ich sagen, 6-8 Wochen frei für 2 Wochen Urlaubstage sind vom Betrieb schon sehr angenehm.

Verstehe ich es richtig, dass ihr 6-8 Wochen frei bekommt unter der Anrechnung von 2 Wochen Urlaub?

Das ist aber sehr großzügig.

Der Arbeitgeber darf über die Urlaubsgewährung teilweise eigenmächtig verfügen. Wo die Grenzen da genau liegen, müsste ich nochmal nachschlagen. Aber es sind auf jeden Fall mehr als 2 Wochen.

emesvau

Daniel2728 
Fragesteller
 18.04.2024, 14:14

Man muss sich das so vorstellen, der Markt wird ca 6-8 Wochen schließen, 2 Wochen wie man uns gesagt hat werden von unserem Jahres Urlaub entzogen. Ich weiß jetzt allerdings nicht ob es auch eine Sonderregelung gibt das dass Rewe Unternehmen für solche Planungen 2 Wochen bezahlt für alle die im unternehmen tätig sind an Mitarbeiter. Tut mir leid für meine Frage

wie ich erfahren habe, sind wir alle, 2 Wochen vor Neueröffnung wieder zurück, wegen Ware neu einräumen.

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"fachliche Hilfe" bekommst Du von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Wenn Ihr während des Umbaus Urlaub bekommt, ist aus meiner Sicht alles gut :)

Weggenommen wird einem da nichts :D

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.