Welche Konsequenzen werden mich erwarten?

4 Antworten

Ordnungsmaßnahmen sind:

1.

Ausschluss bis zu einem Monat vom Unterricht in einem oder mehreren Fächern oder ganz oder teilweise von den außerunterrichtlichen Angeboten,

2.

Überweisung in eine Parallelklasse,

3.

Ausschluss bis zu drei Monaten vom Unterricht sowie von den außerunterrichtlichen Angeboten,

4.

Überweisung an eine andere Schule derselben Schulform oder, wenn eine solche Schule nicht unter zumutbaren Bedingungen zu erreichen ist, an eine Schule mit einem der bisherigen Beschulung der Schülerin oder des Schülers entsprechenden Angebot,

5.

Verweisung von der Schule,

6.

Verweisung von allen Schulen.

das kann und wird passieren

Ein „Rausschmiss“ wird glaube Ich nicht erfolgen, und ist auch für die Schulleitung selbst eher zu aufwändig!

Höchstwahrscheinlich wirst du doch für einen bestimmten Zeitraum suspendiert, und kannst - je nach Inhalt und Befinden dieser Lehrkraft - strafrechtlich verfolgt werden!

LG

Dann musst du den § 61 des Nds Schulgesetz lesen.

Da hat die Schule verschiedene Möglichkeiten, die durch die Schulkonferenz beschlossen werden (können)

Da steht "gegebenenfalls".

Vielleicht kannst du es noch abwenden.

Was genau dir droht, weiß nur die Schule.