Weiterbildungsprämie abgelehnt?
Ich habe die Weiterbildungsprämie nach meiner bestandenen IHK Prüfung als Koch beantragt. Laut Sgb3 444a Absatz 3 sowie 131a Absatz 3 erfülle ich alle Voraussetzungen dafür. Jetzt habe ich ein Schreiben vom Jobcenter erhalten in dem steht das für den Beruf nach Bundes und Landesvorschriften keine Mindestdauer von 2 Jahren festgelegt ist aber das stimmt doch nicht? Die normale Ausbildung geht 3 Jahre laut IHK, allerdings weiß ich auch das man als Umschüler innerhalb von 2 Jahre den Beruf erlernen kann. Ich bitte um Hilfe
2 Antworten
Hallo ich würde Widerspruch einlegen. Viele Anträge werden oft per se abgelehnt und erst wenn Widerspruch eingelegt wurde genau geprüft. So ist das oft beim Wohngeld jedenfalls.
Mach das schriftliche und schreib genau das als Begründung was du oben angeführt hast auf. Du hast da grundsätzlich 4 Wochen Zeit...
hoffw es hilft dir weiter
Die Regelausbildungszeit sind 3 Jahre, diese kann um 6 Monate verkürzt werden (wenn die Voraussetzungen gegeben sind), die Umschulung dauert 24 Monate (2 Jahre)