Was. Tun?

4 Antworten

Polizei rufen.. kann man, wenn man möchte. Ist nicht zwingend nötig (davon abgesehen hat die Schwiegermutter denke ich mehr von dem Rückschlag abbekommen.. mit Platzwunde)..

Allerdings würde ich mein Kind so schnell nicht mehr in die Obhut der Dame geben..

De Schwiegermutter sieht das Kind sicher nicht so schnell wieder... Ich würde da jetzt nicht zur Polizei gehen aber weniger Kontakt haben mit ihr. Geht gar nicht.

Die Wahrscheinlichkeit das die Schwiegermutter Anzeige wegen Körperverletzung stellt und Recht bekommt ist höher. Sie hat eine Verletzung.

Zum Arzt gehen, Wunde versorgen lassen - Arzt dokumentiert den Vorfall und die Polizei einschalten.

Außerdem das Kind nicht mehr bei der Schwiegermutter abgeben wegen Kindeswohlgefährdung.

Übrigens muss das Kind nicht lieb sein.
Egal, ob behindert oder nicht.