Was steht im Führungszeugnis?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das findet man im Internet per diesem sogenannten "Googel". So schreibt der Anwalt Dirk Beyer dazu:

"Nach dem Bundeszentralregistergesetz werden Geldstrafen ab 90 Tagessätzen (oder Freiheitsstrafen) in das Führungszeugnis aufgenommen. Kleinere Strafen kommen auf jeden Fall stets in das Bundeszentralregister (s.o.)."

Aber "ein Eintrag erfolgt nur dann nicht, wenn keine andere Strafe vorher eingetragen ist. Für die Löschung alter Strafen bestehen bestimmte (unterschiedliche) Fristen, die im Einzelfall zu prüfen sind."

90 Tagessätze á 10 Euro sind 900,- Euro Geldstrafe. Also vermute ich, dass eine Geldstrafe unter 400,- Euro weniger als 90 Tagessätze sind. Dann stünden sie nicht in einem Führungszeugnis - außer, man hat schon davor mal eine Geldstrafe oder sonst eine Strafe erhalten, die eingetragen wurde ins Führungszeugnis.

Für das Bundeszentralregister gelten andere Regeln. Siehe "Googel"!

Gruß aus Berlin, Gerd

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Ex-Schöffe, Journalist und Gewerkschafter
Rosa00 
Fragesteller
 24.03.2022, 01:44

Wow! Danke dir du hast super eklärt und nein das ist ihre erste Strafe also das heißt das steht im Führungszeugnis. Danke 🙏🏻

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GerdausBerlin  24.03.2022, 01:57
@Rosa00

Nein, im Gegenteil, das heißt es nicht: Der Mindest-Tagessatz liegt bei armen Leuten, die ALG II erhalten, in der Regel bei 5,- €, siehe etwa hier. Oder auch hier. Also nicht darunter. 90 Tagessätze á 5,- € = 450,- €.

Wenn jemand also eine Geldstrafe von weniger als 450,- € erhalten hatte, sind es normalerweise auch weniger als 90 Tagessätze. (Aber das kann jeder selbst nachlesen in seinem Urteil oder in seinem Strafbefehl!)

Und wenn man weniger als 90 Tagessätze erhalten hat und bislang noch keine andere Strafe im Führungszeugnis steht, wird diese Strafe nicht im Führungszeugnis erwähnt!

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Rosa00 
Fragesteller
 24.03.2022, 11:05
@GerdausBerlin

Vielen Dank voll nett von ihnen.. Ich habe nur noch eine frage wäre Einbürgerung in dem Fall möglich? Weil man sollte ja nicht vorbestraft sein ob in dem Fall auch so ist?

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GerdausBerlin  25.03.2022, 01:00
@Rosa00

Google "Vorstrafe Einbürgerung". Das ist nicht schwer. Ich habe schon mal angefangen:

Quelle 1: "Bei der Einbürgerung bleiben Verurteilungen zu Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen und Verurteilungen zu Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt worden sind, außer Betracht, § 12a StAG. Dass sind übrigens nahezu dieselben Grenzen, die § 32 BZRG für die Eintragungen ins Führungszeugnis vorsieht."

Quelle 2: "In § 12a StAG ist gesetzlich geregelt, welche Strafen außer Betracht bleiben im Einbürgerungsverfahren. Dort heißt es, dass insbesondere Geldstrafen bis zu einer Höhe von 90 Tagessätzen und Bewährungsstrafen bis zu drei Monaten sich nicht schädlich auf die Einbürgerung auswirken."

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lewser  25.03.2022, 21:19

wie ist das wenn man als minderjähriger vorbestraft war und sozialstunden machen musste? wird das im bzr als straftat dazugezählt?

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GerdausBerlin  25.03.2022, 21:30
@lewser

Dazu schreibt ein Spezialist im Internet:

Denn im Gegensatz zu den Jugendstrafen werden die Sozialstunden nicht in das Bundeszentralregister eingetragen und tauchen auch in keinem Führungszeugnis auf. Sie werden lediglich im Erziehungsregister gespeichert.
( gem. §60 Abs.1 Nr. 2 BZRG (Bundeszentralregistergesetz) ).
Gelöscht werden diese Einträge mit dem 24. Lebensjahr, außer es sollten bis dahin weitere Einträge im Bundszentralregister (Bsp. Freiheitsstrafen, Jugendstrafen, etc.) erfolgt sein. Das ganze erfolgt gem. § 63 BZRG.
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lewser  25.03.2022, 21:52
@GerdausBerlin

Dankeschön. Wenn ich als minderjähriger 2 Straftaten begangen habe, und dann als volljähriger unter 24 eine Straftat begehe, mit 2*40 Tagessätzen kommt dass ins Führungszeugnis? Also werden die Jugend- Straftaten dazugezählt ?

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GerdausBerlin  26.03.2022, 00:39
@lewser

Soweit ich es durchschaut habe, kommt es darauf an, ob die erste Geldstrafe noch im Bundeszentralregistergesetz steht, wenn die nächste dazu kommt. Wenn ja, kommen beide Strafen in ein Führungszeugnis - auch wenn sie zusammen nicht mehr als 90 Tagessätze ausmachen. Siehe dazu diese Website:

"Grundsätzlich nicht in das Führungszeugnis aufgenommen werden:

  • Der Schuldspruch nach § 27 des Jugendgerichtsgesetzes [...]
  • Verurteilungen zu Geldstrafen von nicht mehr als neunzig Tagessätzen, sowie Freiheitsstrafen oder Strafarrest von nicht mehr als drei Monaten, wenn ansonsten keine weitere Strafe im Register eingetragen ist"

Weiter heißt es dort:

Ansonsten gibt es auch eine  Frist, nach deren Ablauf eine Verurteilung nicht mehr in das Führungszeugnis aufgenommen wird.
Drei Jahre: bei nicht sehr gewichtigen Delikten [...; bitte weiterlesen; Gerd]
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