Was kann das Jugendamt machen?

6 Antworten

Wenn nur ein Elternteil Trinkt,und es wird dem Jugendamt mitgeteilt,dann wird das Jugendamt einen Besuch erstatten,kann Passieren das sie sich vorher ankündigen,kann aber auch Passieren,das sie so vor der Tür stehen.Es kommt daruf an was der Gemeldete gesagt hat.Wenn dieser Elternteil was Trinkt auch Handgreiflich wird oder es Herrschen sehr viel Geschreie und das Jugendamt ist in der Meinung das indem Haushalt ein Chaos ist,dann werden sie die Mutter auffordern mit dem Gemeinsamen Kind auszu ziehen,und diesen Partner oder Partenerin um Wohle des Kindes zu Verlassen.Aber bis es soweit kommt,werden sie Natürlich mehrere Besuche machen.Oder diesen Elternteil dazu Bewegen das es eine Tharphie macht.Diese Vorgehensweise ist aber wirklich nur wenn ein totaler Chaos herrscht.Im falle das die Mutter des Kindes keine einsicht darüber zeigen sollte,das es probleme gibt und sie Versuchen würde alles unterm teppisch zu kehren,kann es gut möglich sein,das man das Kind erstmal ins obhut nimmt,und einen erziehungsfähigkeitstest,durch einen Gericht erwirken lässt,um die Fähigkeit der Eltern testen zu lassen.Man könnte dir im schlimmsten fall vorwerfen,das du das Kind bewusst ins gefahr gesetzt hast mit dem Wissen,das der Süchtige Partner alkoholsüchtig ist und du dir selber nicht helfen konntest somit auch nicht in der lage warst das Kind zu Schützen da das Kind dadurch auch einen Psychisches schädigung bekommt.Wie gesagt das aber nur wenn wirklich eine Gewaltat und ständiges Geschrei aus der Wohnung zu hören ist.Wenn aber dieser elternteil nur Alkohl trinkt und niemanden schadet,kann es dem Jugendamt egal sein.Alkohol zu trinken können sie ihm oder ihr nicht verbieten solange alles andere im Haushalt stimmt.Auch bei anonymen anrufern wird das Jugendamt mitlerweile Tätig.

Ja, man könnte es melden.

Was würde passieren? - Nichts. Erwachsene dürfen auch "öfters mal etwas mehr Alkohol" trinken.

Erwachsene dürfen Alkohol trinken, auch mal etwas mehr. Das kann man dem Jugendamt melden - es wird wohl nichts passieren. Anonymen Meldungen wird bei den Jugendämtern in der Regel nicht mehr nachgegangen. Es wird immer mitgeteilt, wer gemeldet hat.

skyfly71  02.01.2011, 00:34

Daß mitgeteilt wird, wer gemeldet hat, stimmt definitiv NICHT. In der Regel wird der Name eines Hinweisgebers, der nicht genannt werden will, noch nicht einmal aktenkundig gemacht.

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sakamori  02.01.2011, 10:15
@skyfly71

Doch ist so - vielleicht wird das von LJA zu LJA verschieden gehandhabt.

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solange man sein leben geregelt bekommt die erziehung nicht auf der strecke bleibt und auch sonst nix wichtiges vernachlässigt wird, garnichts einzuwenden !!! laß die doch labern !

Ich denke solang das Elternteil nicht handgreiflich wird, ist das kein Problem.