was ist die strafe in branenburg wenn man f 3 böller zundet?

1 Antwort

Bußgeldkatalog Brandenburg
Vergehen: Feuerwerke oder Feuerwerkskörper ohne die erforderliche Erlaubnis und ohne Überschreitung der festgelegten Zeiten abgebrannt
Bußgeld: 25 - 200 €
Vergehen: Feuerwerke oder Feuerwerkskörper mit Überschreitung der festgelegten Zeiten abgebrannt
Bußgeld: 25 - 100 €

https://www.bussgeldkatalog.org/umwelt-feuerwerk-sprengstoff/#brb

Scheinbar macht Brandenburg keine Freiheitsstrafen. Eine Unterscheidung ob F2 oder F3 Feuerwerk spielt auch keine Rolle. Auch Polen Böller werden nicht anders geahndet.