Was ist das für eine Verpackungsangabe?

2 Antworten

Die Loskennzeichnung
Um Lebensmittel auf dem Markt identifizieren zu können ist die Angabe der Loskennzeichnung auf der Verpackung – bis auf wenige Ausnahmen – rechtlich verpflichtend. Die Los-Angabe besteht aus Ziffern oder Buchstaben, oft auch einer Kombination aus beidem. Zur Kenntlichmachung steht am Anfang in der Regel ein „L“. Eine Los-Angabe steht für die Charge von Verkaufseinheiten der Lebensmittel, die unter gleichen Bedingungen hergestellt wurde. Die Loskennzeichnung hat sich seit Jahren bewährt. Für den Fall, dass ein Warenrückruf oder eine öffentliche Warnung notwendig wird, können die Lebensmittelunternehmer gezielt reagieren. Auch der Verbraucher kann so anhand der Los-Angabe feststellen, ob die Warnung auch für seine Vorräte gilt. Veröffentlicht werden solche Rückrufe auf der Plattform des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: lebensmittelwarnung.de.

https://www.lebensmittelverband.de/de/lebensmittel/sicherheit/rueckverfolgbarkeit