2 Antworten

Das es sich wahrscheinlich nur um handgreifliche und nicht verbale Gewalt handelt. Also nur diese per Gesetz verboten sind. Aber genau weiss ich es nicht.

Nun, damit ist wieder einmal der berühmte Kantönligeist gemeint.
Nehmen wir zum Beispiel das Züchtigungsverbot der Lehrer.
Das Bundesgericht hatte erklärt, dass ein Züchtigungsrecht für Lehrer nur dann bestehen würde, wenn dies ausdrücklich im kantonalen Schulgesetz erwähnt würde. Zum heutigen Stand ist dies in keinem Kanton der Fall. Einige Kantone, wie etwa der Kanton Aargau, schließen Züchtigung im Schulgesetz sogar explizit aus.