Was da los?

1 Antwort

Deine Ex schrieb: „Du wirst schon sehen (B)“ – klare Gewaltandrohung über „Bernd“, den du nicht kennst.

Gewalt- und Prügelandrohungen sind strafbar als Nötigung (§ 240 StGB) und Bedrohung (§ 241 StGB).

Sofortmaßnahmen:

- Nachrichten sichern (Screenshots).

- Eltern informieren und rechtlich beraten lassen.

- Ferienlager-Leitung alarmieren – sie hat Aufsichtspflicht.

Im Ferienlager:

- Betreuer vorab das berichten.

- Nie alleine mit Ex oder „Bernd“ sein.

- Jede neue Drohung dokumentieren.

- Bei Eskalation sofort Hilfe holen oder Polizei rufen.