Was bekommt er für eine Strafe?

7 Antworten

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Mit einem Alu-Baseballschläger jemanden zu vermöbeln ist im mindesten Körperverletzung, ggf. gefährliche Körperverletzung und wenn derjenige dadurch stirbt käme gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge, Totschlag oder u.U. sogar Mord in Frage.

Auch ohne Todesfolge, könnte z.B.: versuchter Mord angenommen werden.

Nicht vorbestraft, nach Jugendstrafrecht verurteilt und wenn der Richter der Ansicht ist, dass keine Gefahr einer Tatwiederholung besteht, könnte mit Glück eine Bewährungsstrafe dabei rauskommen.

Kommt man zu dem Schluss, das eine Tötungsabsicht vorhanden war und Erwachsenenstrafrecht anwendung findet, ist eine Strafe zwischen 5 Jahren und lebenslänglich wahrscheinlicher.

Wenn du die geplante Straftat nicht anzeigst, könnten auf dich übrigens bis zu 5 Jahre zukommen.


Paddelk 
Beitragsersteller
 06.07.2017, 16:40

Das wird niemals auf mich zurückfallen, weil er es in der Pause erzählt hat beim Fußball und es haben auch noch 3 andere zugehört die ihn ermutigt haben. ich sehe ihn nur 2 mal die Woche beim Training und habe sonst kein Kontakt zu ihn.

Funfroc  06.07.2017, 16:48
@Paddelk

Sag niemals nie. Aber das ist dann dein Problem.

Und mal so als Ergänzung... er hat ihm die Freundin ausgespannt...

Sorry, ich würde behaupten, dass es so was nicht gibt, denn die Freundin wird da ja wohl auch einen gewissen Anteil haben, am "ausgespannt werden".

Hat er die Hoffnung, dass seine Ex-Freundin dann zu ihm zurückkommt, weil ihr großer starker Held so mutig ist und den neuen Freund mit nem Baseballschläger zusammen zimmert?

Oder will er seine Ex-Freundin gleich mit vermöbeln, damit sie aus Angst dann bei ihm bleibt?

Er macht es sich zu einfach den das ist schon Vorsatz einer schweren    Körperverletzung und wen der Richter das  auch so sieht kann es das mit der Bewährung auch gewesen sein!

Aber so billig kommt er auch nicht weg den das opfer kann ihn auch auf Schmerzensgeld  verklagen und zahlt er das nicht war es das auch mit der Bewährung!

Mit 21  gilt das  jugend recht   nichts  für ihn außer defezite wären nachgewissen in seiner entwicklung!

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