Was bedeutet Personenverbandsstaat?

2 Antworten

Was wir heute zum Beispiel in Deutschland haben, ist ein sogenannter Territorialstaat, das heißt, ein Staat, der ein bestimmtes Gebiet hat. Wenn ich auf einem bestimmten Fleck Erde stehe, kann ich sagen: "Das ist Deutschland." oder "Ich bin in Deutschland.". Im frühen Mittelalter war das anders, da bestand ein Staat nicht aus einem Gebiet, sondern aus den Leuten, die zusammengehörten, das heißt, ein Deutscher war ein Teil Deutschlands, egal wo er war. Wenn sich ein Deutscher in Italien aufgehalten hat, war er immer noch Teil von Deutschland, und wurde zum Beispiel nach deutschem Recht behandelt, wenn er in Italien ein Verbrechen begangen hatte. Deswegen hatte ein Personenverbandsstaat auch keine so genauen Grenzen wie heute.

Hamrock  22.04.2012, 17:34

Hammer Antwort, auch wenn ich nicht der Fragende bin, danke!!!

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MacX85  06.08.2013, 15:07

Entschuldigung, aber das bezweifle ich, denn Staatsbürgerschaft gab es im Mittelalter sowieso nicht. Man war nicht "deutscher Bürger" sondern deutschsprechender Untertan eines regionalen Fürsten, der wiederum Vasall eines höheren Fürsten war, bis zum König/Kaiser. Das Eheste, was einer Staatsbürgerschaft nahekommen würde, ist die Bürgerschaft einer Stadt. Ein Stadtbewohner unterlag der Jurisdiktion der Stadt, in der er wohnhaft war, während ein Bauer des Umlandes der Jurisdiktion des Adligen unterlag, dem das Gebiet gehörte. Aber prinzipiell würde auch ein Deutscher in Italien nach dortigem Recht verurteilt werden, einfach aufgrund des formalen Aufwands, den es bedeutet hätte, Rechtsgelehrte aus seiner Heimat "einzufliegen".

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Das heißt einfach, dass es keine festen Institutionen gab, die den Staat ausmachten, keine unabhängigen Gerichte beispielsweise, kein festes Heer, kein Beamtentum. Der Personenverbandsstaat existiert aus bestimmten Individuen, die sich gegenseitig ihre Macht in ihrem jeweiligen Einflussgebiet bestätigen. Fällt eines dieser Individuen weg, wäre sein Gebiet theoretisch auch nicht mehr Teil des Staates. Allerdings war das nicht die Praxis, daher vermute ich, ist der theoretische Begriff "Personenverbandsstaat" für die mittelalterlichen Königreiche auch nicht ganz treffend, denn das deutsche Reich (als Teilkönigreich des HRR) setzte sich schon aus Territorien anstatt Personen zusammen. Das sieht man allein daran, dass nach einer Königskrönung die Lehen eines jeden Fürsten bestätigt werden mussten. Fiel ein Fürst in Ungnade oder starb dessen Geschlecht aus, fielen seine Territorien in der Theorie dem König wieder anheim. In der Praxis wurden die Lehen sofort weiterverteilt.