Was bedeutet das?

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Für einen Volksentscheid in Berlin muss ein bestimmter Ablauf eingehalten werden.

Zunächst müssen innerhalb von sechs Monaten 20 000 in Berlin Wahlberechtigte auf einer Liste unterschreiben, um einen Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens zu stellen.

Nach erfolgreicher Einreichung des Antrages auf ein Volksbegehren müssen die Initiatoren erneut Unterschriften von mindestens 7 Prozent (Quorum) der in Berlin Wahlberechtigten sammeln.

Ist auch das erfolgreich, muss ein Volksentscheid durchgeführt werden. Alle in Berlin Wahlberechtigten können dann ihre Stimme für oder gegen den Volksentscheid abgeben. Damit der Volksentscheid angenommen wird, müssen mindestens 25 Prozent aller Wahlberechtigten dafür sein und gleichzeitig müssen mehr Stimmen für als gegen den Volksentscheid abgegeben werden.

Bei Volksentscheiden zu Verfassungsänderungen sind die Quoren höher.