Warum bekommen Ausländer sonder Rechte?

2 Antworten

Der übliche unsubstantiierte Unsinn.

Wenn mein Kind jetzt ins Ausland zieht will Amt nicht zahlen und fordert Geld zurück. Warum?

Weil das Kind dann vermutlich nicht in einem Staat ansässig ist, der als Wohnsitz den Bestimmungen des EStG diesbezüglich entspricht.

§ 63 (1) EStG besagt nämlich

"Kinder, die weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum Anwendung findet, haben, werden nicht berücksichtigt, es sei denn, sie leben im Haushalt eines Berechtigten im Sinne des § 62 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a."

Und das gilt ganz genauso auch für im Ausland lebende Kinder von ausländischen Eltern mit ständigem Wohnsitz im Inland.

Zunächst einmal wundere ich mich: so, wie Du schreibst, bist du offenbar selber Ausländer. Warum schimpfst Du dann?

Außerdem stimmt es alles nicht, was Du behauptest. Deutsche Kinder im Ausland und ausländische Kinder im Ausland, deren Eltern in Deutschland arbeiten, werden nicht unterschiedlich behandelt.

Wenn für Dein Kind kein Kindergeld bezahlt wird, liegt es vielleicht daran, dass es nicht in einem EU-Land lebt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 30 Jahren als Scheidungsanwalt tätig