Wann kommt Post von Staatsanwaltschaft?

1 Antwort

Wie schon unter einem anderen Beitrag von dir ausführlichst geschildert: Von der StA erhältst du erst einmal kein Schreiben, nicht wegen Diebstahls. Die Polizei wird sich bei dir melden und dich entweder vorladen (dem musst du nicht nachkommen) oder direkt zur schriftlichen Äußerung auffordern. Auf dem Vordruck, der dir hierbei mitgeschickt wird, kannst du auch direkt angeben, ob du mit einer Einstellung gegen Auflagen einverstanden wärest.

Die StA meldet sich erst danach bei dir, sofern sie das Verfahren ohne Anklage oder Strafbefehl beenden will – was bei einem Diebstahl als Ersttäter regelmäßig zu erwarten ist. Einen Einstellungsbescheid (entweder direkt gem. § 153 StPO oder eben gegen Geldauflage gem. § 153a StPO) erhältst du logischerweise erst dann, wenn die Polizei mit der Sache durch ist und der zuständige Amts- oder Staatsanwalt Zeit für die Bearbeitung hatte. Sechs Wochen sind hierbei nicht viel, rechnen kannst du mit bis zu drei Monaten.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Erfahrung als Wahlverteidiger (§ 138 II StPO)

Milchschnitt514 
Beitragsersteller
 03.05.2025, 18:47

Sie wissen es handelt sich um zwei Diebstähle im März an einem Tag als Wiederholungstäter da ein diebstahl im Januar eingestellt wurde also

ruhrgur  03.05.2025, 18:50
@Milchschnitt514

Auch das ändert nichts am Vorgehen und der Dauer der Bearbeitung, sondern lediglich an den erwartbaren Folgen. Wie bereits mehrfach geschildert: Sofern bereits eine Einstellung gem. § 153 StPO wegen einer gleichartigen Tat im zentralen Verfahrensregister eingetragen ist, würde man beim nächsten Mal regelmäßig gegen Geldauflage einstellen.

Milchschnitt514 
Beitragsersteller
 05.05.2025, 17:23
@ruhrgur

Ist es eigentlich möglich eine Geldauflage in Raten zu zahlen?

ruhrgur  05.05.2025, 17:31
@Milchschnitt514

Das entscheidet die StA. Wenn man mit einer Geldauflage grundsätzlich einverstanden ist, die vorgeschlagene Auflage aber so nicht zahlen kann, sollte man möglichst unter Nachweis der eigenen wirtschaftlichen Verhältnisse eine niedrigere Summe oder die Begleichung über einen bestimmten Zeitraum (also Ratenzahlung) vorschlagen.

Milchschnitt514 
Beitragsersteller
 07.05.2025, 18:26
@ruhrgur

Danke für Ihre kompetente Antwort. Sie wissen aber schon das es insgesamt drei Diebstähle sind. Einer von Januar der in Februar eingestellt wurde. Und zwei neue Diebstähle im März am selben Tag in zwei verschiedenen Läden. Insgesamt sind der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft also drei Diebstähle im kurzen Zeitraum bekannt.

ruhrgur  07.05.2025, 18:31
@Milchschnitt514

...von denen nach deiner Aussage bisher keiner gegen Auflagen eingestellt wurde. Bei geringwertigen Diebstählen bzw. Ladendiebstählen wird eskalaitv vorgegangen. Wenn bisher keine Einstellung nach § 153a StPO erfolgt ist, wäre dies wie bereits gesagt der nächste Schritt. Ein Strafbefehl ist dann zu erwarten, wenn eine solche Einstellung bereits bei einem vergangenen Delikt erfolgt ist.

Milchschnitt514 
Beitragsersteller
 07.05.2025, 18:34
@ruhrgur

Doch laut meiner Aussage wurde der von Januar der erste eingestellt ohne geldauflage. Offen sind noch der zweite und dritte diebstahl von märz

ruhrgur  07.05.2025, 18:42
@Milchschnitt514
Doch laut meiner Aussage wurde der von Januar der erste eingestellt ohne geldauflage

Ohne Geldauflage (§ 153 StPO) ist logischerweise das Gegenteil von einer Einstellung gegen Geldauflage (§ 153a StPO). Zu einer Einstellung gegen Geldauflage ist es in deinem Fall nicht gekommen, also ist das der wahrscheinlichste nächste Schritt.

Milchschnitt514 
Beitragsersteller
 10.05.2025, 13:31
@ruhrgur

Jetzt kam ein Brief von Müller Januar von einem Anwalt von Januar das Sie schadensersatz 171 Euro fordern und mit Gericht drohen muss ich das zahlen? Sie meinten das ist Zivilrechtliche Sache und schwer durchsetzbar

ruhrgur  10.05.2025, 13:35
@Milchschnitt514

Ich kenne das Schreiben nicht, insofern kann ich da auch erst einmal nicht viel zu sagen. Prüfen solltest du, wie der Anspruch begründet wird. Schadensersatz kann nur für den tatsächlichen Schaden verlangt werden – und dieser wird sich wohl kaum auf o. g. Summe belaufen, wenn es hier um geringwertigen Diebstahl geht. Ein Anspruch aus Vertrag (auch c. i. c.) besteht darüber hinaus nicht, da mit einem Dieb kein Vertrag zustande kommt.

ruhrgur  10.05.2025, 13:54
@Milchschnitt514

Sofern der Anspruch nicht begründet ist, solltest du auf das Schreiben entsprechend erwidern. Im Zweifel wäre dir hier aber anzuraten, dies nicht auf eigene Faust zu versuchen, sondern dich an eine Rechtsberatungsstelle oder einen Rechtsanwalt zu wenden.

Milchschnitt514 
Beitragsersteller
 14.05.2025, 22:18
@ruhrgur

Post von der Staatsanwaltschaft kam immer noch nicht. Könnte es sein das es zu einer öffwnt Verhandlung kommt und der Richter Klage erhebt?

ruhrgur  14.05.2025, 22:19
@Milchschnitt514

Davon ist, wie bereits gesagt, nicht auszugehen. Im Übrigen würdest du auch dann Post bekommen, sogar in einem hübsch gefärbten Briefumschlag.