Waffenrecht und Gerichtsverhandlung Serbien?

3 Antworten

Als Beklagter bekommst Du natürlich keine Kosten erstattet.

Ich würde es auch ignorieren. Solltest dann nur tunlichst nicht mehr dorthin reisen.

Ist auch schon ein bisschen doof ne' Schreckschusspistole mitzunehmen.

Wenn du nicht mehr nach Serbien reist, dann ignorier es.

Wenn du wieder dorthin möchtest, nehm dir nen Anwalt.

battal77 
Fragesteller
 01.06.2016, 19:39

ja aber was passiert, wenn sie mich per Interpol zur Fahndung ausschreiben?? Ich rechne mit dem schlimmsten, ich hätte nicht gedacht was so eine dumme schreckschusswaffe für probleme mit sich bringt, nur weil ich den bagschisch nicht zahlen wollte

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Hey, kannst du mir evtl. Bescheid sagen was dabei raus kam. Hast du noch Post erhalten oder etwas? An welcher Grenze haben die dich erwischt ? Bin leider in der Selben Situation. Grüße