Violinen-Unglück!

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Hallo, Emely 101,

wenn Du Dein Instrument bei einem Geigenbauer oder einem Musikgeschäft geliehen hast, dann ist das Instrument über dieses Geschäft oder den Geigenbauer versichert. Der Preis dafür ist in der Miete enthalten. Auch, wenn Du die Geige von der Lehrerin oder der Schule direkt geliehen hast, sollte sie versichert sein. Schulen haben manchmal Ausschlussklauseln, indem sie die Schäden von den Eltern reguliert haben wollen, ob dass jedoch rechtlichen Bestand hat, ist zu prüfen. Dazu müsstet ihr den Ausleihvertrag anschauen. Wenn die Geige im Koffer verpackt war ... und niht gerade ein LKW darüber gefahren ist, oder der Koffer super unglücklich vom Fahrrad gefallen ist, dann kann es sein, dass auch gar kein großer Schaden entstanden ist. Frage zunächst mal Deine Geigenlehrerin und zeige ihr die Geige. Wenn sie unsicher ist, oder Schäden sichtet, dann gehe zu einem Geigenbauer, möglichst den, der die Geige vielleicht auch an Dich ausgeliehen hat. Die Geigenkoffer halten in der Regel viele Schäden ab, wenn Du jedoch auf den Koffer gefallen bist oder hörbar ein Schaden entstanden ist..... dann nichts wie zum Geigenbauer. Ich wünsche Dir, dass noch einmal alles gut gegangen ist oder nur wenig passiert ist. ..... und sichere Deine Geige / den Geigenkasten immer besonders gut, besorge Dir z.B. Tragegurte oder noch eine Überziehtasche, diese hält dann noch einmal viel Unheil ab und schützt noch besser vor Nässe, Kälte oder Hitze. LG Ilka

Normaleweise sind in der privaten Haftpflicht geliehene Sachen ausgeschlossen. Von wem hast du denn die Violine ausgeliehen? Vielleicht hat derjenige eine spezielle Instrumentenversicherung, die sowas abdeckt.

wenn du eien Instrumentenversicherung hast dann schon