Verweildauer beim Abitur?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Höchstverweildauer an der gymnasialen Oberstufe beträgt in der Regel 4 Jahre, ungeachtet dessen darfst Du eine verpatzte Abiturprüfung immer einmal wiederholen.

Da muss sich wohl jemand geirrt haben, da die HöHa eben keine gymnasiale Oberstufe ist, kann das auch nicht einfach auf die Höchstverweildauer angerechnet werden.

Du kannst die gymnasiale Oberstufe noch besuchen, solange Du noch nicht 18 bist und die Berechtigung dafür hast.

Leider kannst Du in Rheinland-Pfalz das Vollabitur in einem Jahr nicht machen. Das geht dort seltsamerweise (?!) nur, wenn Du Deine Fachhochschulreife auf einer Fachoberschule gemacht hast.

Sonst müsstest Du erst eine noch Berufsausbildung machen, danach darfst Du das Abitur in einem Jahr machen, lol. Ist aber ziemlich unrealistisch, sich dann noch in einem Jahr auf das Zentralabitur vorzubereiten. Da bliebe nur noch ein Kolleg. Dann brauchst Du aber insgesamt noch 5 Jahre zum Abitur. Diese Zusammenhänge wissen die Bildungspolitiker natürlich ganz genau. Darum ist die HöHa auch einfach von vornherein nur für den ..... !

Bliebe nur als Trost, dass Du mit einer hessischen Fachhochschulreife auf jeden Fall an hessischen Universitäten (ausser Frankfurt) alle Bachelorstudiengänge, aber z.B. kein Lehramt, Jura, Medizin etc. studieren kannst.

Dommi120796 
Fragesteller
 21.01.2014, 21:21

Vielen dank! Einer der aufschlussreichsten Aussagen die ich bisher gehört/gelesen habe! Ich denke auch, dass der Lehrer sich vertan hab, was traurig ist, weil auf dieser Schule es auch einen HH Zweig gibt, bzw direkt gegenüber...

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Normalerweise dürfte das nichts mit der Verweildauer zu tun haben. Sie können dir absagen geben wenn die Noten nicht stimme, ist ja klar. Und ansonsten könnten sie dir nur eine Absage geben, wenn du ihrer Meinung nach schon zu alt bist. Und wenn du noch unter 20 bist müsste dich eigentlich das Gymnasium noch aufnehmen müssen :o Danach weiß ichs leider nicht.