urlaub im fsj

3 Antworten

Der Urlaubsanspruch beim Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) ist im Jugendfreiwilligendienstegesetz geregelt und beträgt mindestens 26 Tage bezogen auf ein Jahr. Bei anderen Freiwilligendiensten kann der Anspruch abweichen, im entwicklungspolitischen Freiwilligendienst weltwärts richtet sich der Anspuch nach den landestypischen Gegebenheiten. Mehr dazu findest du hier: http://www.freunde-waldorf.de/freiwilligendienste/im-ausland/programmuebersicht/ Wenn du z.B. in einem Kindergarten eingesetzt bist kann es gut sein, dass du mit deinem Urlaub an die Kindergartenferien gebunden bist, genau wie die Erzieher/innen oder ein lehrer in der Schule, die ggf. auch nicht frei Urlaub nehmen können. Meistens lässt sich bei einem konkreten Anliegen eine Lösung mit der Einsatzstelle finden.

Urlaubsanspruch hast du auf jeden Fall. Ob du frei Zeiträume beantragen kannst liegt am Vertrag. Ich habe in meinem FSJ einen Schüler im Schulalltag begleitet und es war vertraglich festgelegt, dass ich nur in den Schulferien Urlaub nehmen darf.