Umzugskartons zurückgeben?

1 Antwort

Drei Jahre, wenn Du keine angemessene Frist setzt.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 195 Regelmäßige Verjährungsfrist

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.

Pulamahauoli 
Fragesteller
 11.03.2023, 11:48

Danke, klare Ansage!

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