Trinken im Unterricht trotz Corona?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Diese Regelung ist schwachsinnig und verstößt gegen die Menschenwürde. Jemand davon anbzuhalten, einen lebenswichtigen Stoff (Flüssigkeit) zu sich zu nehmen, grenzt in meinen Augen bereits an Körperverletzung.

Zudem ist es vollkommener Blödsinn, dass man Viren im Raum verbreitet, wenn man Flüssigkeit zu sich nimmt.

Lass Dir das nicht gefallen und begehre dagegen auf. Du kannst und darfst trinken, wann immer Du willst. Das darf Dir niemand verbieten.

Warum kannst du dir deine Pause nicht entsprechend einteilen, denn ich sehe da gar kein Problem und auch keinen Zusammenhang. Ich kann mich nicht daran erinnern, im Schulunterricht jemals gegessen oder getrunken zu haben - dafür sind die Pausen da.

Im Beruf ist es in den meisten Fällen ohnehin nicht statthaft, Essen oder Trinken am Arbeitsplatz zu haben oder gar einzunehmen.

Wenn wir so weiter machen, ist neben jedem Schülersitzplatz in Zukunft ein Klo in einem WC-Container und eine Fressbar mit frischen Getränken - natürlich für jeden der Schüler eine eigene Einrichtung, individuell gestaltet und von anderen nicht einsehbar - übertrieben? Na, zumindest die Frage und so manche "Grundrechtsantwort" geht in diese Richtung.

Schlafen ist ein Grundrecht - also für jeden Schüler noch ein eigenes Bett im Klassenraum.....

Vielleicht solltest du auch von deinem Demonstrations- und Rederecht im Unterricht Gebrauch machen - kommt der Bildung aller ungemein zu Gute. Naja, bei Fridays for dullness - äh - future sind wir ja schon so weit.

Jetzt können wir noch alle Hobbys und Sportarten durchgehen, um vollends in Absurdistan zu landen.

Dabei gibt es in der S-Bahn nicht mal ein Klo..... Ach ne, Schüler werden ja in der Sänfte - äh - im SUV bis vor die Schultreppe gefahren. Auch ein Grundrecht?

Nur an "deinem" Gymnasium so? Das hatte ich befürchtet - da freue ich mich schon auf Bewerbungen später aus dieser "Bildungsgruppe" - oh Graus!


Aloissomnium 
Fragesteller
 09.01.2022, 12:19

Danke für deine Antwort.

Dass ich mir meine Pause einteilen könnte, ist völlig richtig. Das ändert trotzdem nichts an der Tatsache, dass ich egal wann ich Durst habe, etwas trinken möchte.

Zudem finde ich deinen von Ironie tropfenden Kommentar zu Fridays for Future keineswegs angebracht, da es nicht um irgendwas dabei geht, sondern um UNSERE Zukunft.

Und nur weil du das nicht so siehst, ist es dennoch mein gutes Recht zu trinken wann und wo ich will.

Über solche Kommentare wie deinen kann ich mir herzlich lachen.

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Trinken kann man eigentlich nicht verbieten. Die meisten Maßnahmen sind doch sowieso Blödsinn. Alternativ könnte man zumindest auf den Flur gehen, aber das stört doch eigentlich viel mehr den Unterricht.

Wenn mein Arbeitgeber mir sagen würde, ich dürfte nur in der Pause trinken, würde ich mich sofort krankschreiben lassen. Bei uns trägt sowieso keiner seine Maske richtig, von daher ist mir das egal.

Glaube in Bayern sind sogar die FFP2 Masken Pflicht oder? - Würde ich keine 15 Minuten aushalten ohne mal was zu trinken und das Ding abzunehmen.

Ich kann dir zumindest sagen, wie meine ehemalige Schule das geregelt hat. Ein damaliger Lehrer sagte letzte Woche zu mir, das alle 20 Minuten eine kurze Pause zum trinken gemacht wird. Jeder zwei mal schlucken am offenen Fenster, und dann geht es ganz normal weiter. So hat jeder mal Zeit, am Fenster 30 Sekunden Luft zu holen.

Aber in der Pfalz, ist das halt wieder anders als bei euch. Bei uns gibt es zum Beispiel in der Gastronomie strengere Regeln oder im Kino. Da ist es schon seit längerer Zeit, die 2G+ Regelung.

Manche Lehrer haben aber auch ne Macke (; WTF was willst du bitte für Viren im Raum versteilen wenn du was trinkst, ist ja nicht so das du in die Flasche Pustest oder so. Ich würds einfach machen, ist ja nihts schlimmes und wenn man durst hat, hat man halt durst. Scheiß auf die Pausen, die verbraucht man doch komplett um den Raum zu wechseln oder aufs klo zu gehn ((;

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Trinken ist ein lebenswichtiges Grundbedürfnis!

Jeder Lehrer, der es verbietet, macht sich der Nötigung strafbar.

Bereits der Versuch ist hier strafbar.

Heißt:

Will der Lehrer es verbieten und der Schüler weigert sich, HAT der Lehrer sich bereits strafbar gemacht.

Und:

Nötigung ist ein Offizialdelikt.

Erlangt die Exekutive (Polizei, Staatsanwaltschaft) hiervon Kenntnis, muss sie Strafantrag stellen.

Gegen die Nötigung ist zudem die Notwehr zulässig. Notfalls mit Gewalt.

Will der Lehrer das Getränk also wegnehmen, ist das verbotene Eigenmacht, gegen die die Besitzwehr oder, wenn die Wegnahme bereits erfolgt ist, die Besitzkehr zulässig ist.

Der Schüler darf sich also mit Gewalt der Besitzentziehung erwehren.

Sollte der Lehrer also das Trinken unterbinden wollen, könnt Ihr ihm sagen:

"Sie begehen den strafbaren Tatbestand der versuchten Nötigung. Sollten sie daran festhalten, rufe ich sofort die Polizei und erstatte Strafantrag gegen sie."

Strafgesetzbuch (StGB) 

§ 240 Nötigung

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.