Teilzeit-Beschäftigungsverhältnis endet erst 2 Wochen nach Ausbildungsbeginn - was gilt es zu beachten?
Hallo,
ich fange zum 01.09.25 eine Ausbildung bei der Bundespolizei im mittleren Dienst als Polizeimeisteranwärter an und wollte fragen wie es ist, wenn ich mich dann noch in einem Teilzeit-Beschäftigungsverhältnis befinde bis zum 15.09.25, weil dann die Kündigungsfrist von 6 Wochen erst endet.
Muss man dabei etwas beachten??
Ich arbeite in einem Teilzeit-Beschäftigungsverhältnis jedes zweite Wochenende, dabei würden sich die Zeiten aber nicht mit dem Ausbildungszeiten überschneiden.
Vielen Dank
weis dein "Ausbilder" von dem paralellen Beschäftigungsverhältnis?
Danke. Ob der Ausbilder das weiß, von dem parallelen Beschäftigungsverhältnis, weiß ich nicht.
3 Antworten
Kündige jetzt schon, da du Nebenbeschäftigungen bei der BPOL anmelden musst und die dir sowas eventuell nicht genehmigen. In den ersten paar Monaten hast du i.d.R. alle Wochenenden wie geplant frei, das wird sich aber auch irgendwann ändern. Es kommt ab und zu vor, dass deine Lehrgruppe spontan irgendwelche „Ausflüge“ übers Wochenende macht.
Da du eine zweite Beschäftigung immer dem Arbeitgeber melden musst, musst du doch wissen, ob der Arbeitgeber es weiß, da du es ihm ja sagen musstest.
Kündige jetzt schon.