Teilzeit-Beschäftigungsverhältnis endet erst 2 Wochen nach Ausbildungsbeginn - was gilt es zu beachten?

Paradiesplatz  30.07.2025, 21:06

weis dein "Ausbilder" von dem paralellen Beschäftigungsverhältnis?

Cleary 
Beitragsersteller
 30.07.2025, 21:14

Danke. Ob der Ausbilder das weiß, von dem parallelen Beschäftigungsverhältnis, weiß ich nicht.

3 Antworten

Kündige jetzt schon, da du Nebenbeschäftigungen bei der BPOL anmelden musst und die dir sowas eventuell nicht genehmigen. In den ersten paar Monaten hast du i.d.R. alle Wochenenden wie geplant frei, das wird sich aber auch irgendwann ändern. Es kommt ab und zu vor, dass deine Lehrgruppe spontan irgendwelche „Ausflüge“ übers Wochenende macht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Da du eine zweite Beschäftigung immer dem Arbeitgeber melden musst, musst du doch wissen, ob der Arbeitgeber es weiß, da du es ihm ja sagen musstest.

Kündige jetzt schon.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung