Hallo,
ich fange zum 01.09.25 eine Ausbildung bei der Bundespolizei im mittleren Dienst als Polizeimeisteranwärter an und wollte fragen wie es ist, wenn ich mich dann noch in einem Teilzeit-Beschäftigungsverhältnis befinde bis zum 15.09.25, weil dann die Kündigungsfrist von 6 Wochen erst endet.
Muss man dabei etwas beachten??
Ich arbeite in einem Teilzeit-Beschäftigungsverhältnis jedes zweite Wochenende, dabei würden sich die Zeiten aber nicht mit dem Ausbildungszeiten überschneiden.
Vielen Dank