Tattoo auf der Hand und Zoll?

3 Antworten

Grundsätzlich sind Tätowierungen, Piercings, Flesh-Tunnels, Flesh-Plugs oder Brandings beim Zoll nicht verboten. Es kommt jedoch darauf an, an welchen Körperstellen du diese hast und was sie darstellen. Körperschmuck an sichtbaren Stellen, wie an Armen, Hals und Kopf, sind weniger gern gesehen und können deine Chancen beim Zoll mindern. Ein absoluter Ausschlussgrund ist Körperschmuck, der rechts- oder linksradikale, extremistische, entwürdigende, sexistische, diffamierende, gewaltverherrlichende oder menschenverachtende Dinge zeigt. https://www.zollkarriere.de/zoll-aerztliche-untersuchung/

Wenn Tattoos abgedeckt werden müssen, dann kannst du Tattoos an den Händen vergessen. Du wirst keinen Dauerdienst mit Handschuhen machen dürfen.

Kommt auf das Tattoo an, aber grundsätzlich kein Problem.