Darf ich beim Zoll ein Germania Tattoo tragen?

2 Antworten

Über die Zulässigkeit eines Tattoos wird im Rahmen des laufenden Auswahlverfahren in einer Einzelfallentscheidung befunden.

Grundsätzlich sind Tätowierungen, Piercings, Flesh-Tunnels, Flesh-Plugs oder Brandings beim Zoll nicht verboten. Es kommt jedoch darauf an, an welchen Körperstellen du diese hast und was sie darstellen. Körperschmuck an sichtbaren Stellen, wie an Armen, Hals und Kopf, sind weniger gern gesehen und können deine Chancen beim Zoll mindern. Ein absoluter Ausschlussgrund ist Körperschmuck, der rechts- oder linksradikale, extremistische, entwürdigende, sexistische, diffamierende, gewaltverherrlichende oder menschenverachtende Dinge zeigt.

Wie deine Tattoos einzustufen sind, wird die Prüfkommission entscheiden. Du solltest dir aber schon mal gut Argumente einfallen lassen.

Du bist sicher auch schon ganz alleine drauf gekommen, dass dir das "Germania"-Tattoo in altdeutscher oder Frakturschrift (?) als rechtslastig und die sichtbare brennende Bibel als menschenverachtend bzw. diskriminierend ausgelegt werden könnte. Die restliche Antwort auf deine Frage bekommst du, wenn du "Zoll" und "Tattoo" googelst.