Stufenlaufzeit bei Höhergruppierung?

2 Antworten

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Das kommt auf den anwendbaren Tarifvertrag an. Im TVöD z. B. steigt man dann in Stufe 2 auf.


peer80  12.05.2024, 19:14

Leider falsch.

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peer80  12.05.2024, 19:19
@Jurafuchs

Ja, den von dir angesprochenen TVöD. Es wird stufengleich höhergruppiert, jedoch beginnt die Stufenlaufzeit wieder von vorne.

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Jurafuchs  12.05.2024, 19:19
@peer80

Prinzipiell korrekt, jedoch ist hier § 17 IV 1 TVöD anwendbar. Den hast du wohl übersehen.

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peer80  12.05.2024, 19:26
@Jurafuchs

Es wird nicht richtiger durch mehrfache Wiederholung. Eine kann Regelung bleibt eine kann Regelung.

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Jurafuchs  12.05.2024, 19:33
@peer80

Dort ist keine Kann-Regelung. Ließ bitte richtig.

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MaxTribel 
Fragesteller
 12.05.2024, 19:14

Ja ist TVöD. Direkt in Stufe 2?

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Die Laufzeit beginnt bei Höhergruppierung von vorne. Also vorher versuchen eine entsprechende Vereinbarung zu treffen oder einen Monat später höhergruppieren lassen.


Jurafuchs  12.05.2024, 19:19

Prinzipiell korrekt, jedoch ist hier § 17 IV 1 TVöD anwendbar.

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peer80  12.05.2024, 19:24
@Jurafuchs

In dem von dir zitierten Paragrafen geht es um Stufenvorweggewährung. Diese ist nur möglich, wenn dein AG ein entsprechendes Interesse hat (Fachkräftemangel…) und wenn es zwischen AG und AN vorher so vereinbart wird, was ich in meiner Ausführung bereits erwähnt habe. Ein Selbstgänger ist das mitnichten.

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Jurafuchs  12.05.2024, 19:33
@peer80

Ich antworte dir oben. Denke, es reicht wenn wir die Diskussion 1x führen.

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