Stufenlaufzeit bei Höhergruppierung?
behalte ich meine Stufenlaufzeit bei meiner Höhergruppierung von EG 9a Stufe 1 in EG 10 Stufe 1? Ich würde in einem Monat in Stufe 2 sein. Oder geht das jetzt wieder von vorne los? Arbeit bzw. Stelle hat sich nicht geändert.
2 Antworten
Das kommt auf den anwendbaren Tarifvertrag an. Im TVöD z. B. steigt man dann in Stufe 2 auf.
Ja, den von dir angesprochenen TVöD. Es wird stufengleich höhergruppiert, jedoch beginnt die Stufenlaufzeit wieder von vorne.
Es wird nicht richtiger durch mehrfache Wiederholung. Eine kann Regelung bleibt eine kann Regelung.
Die Laufzeit beginnt bei Höhergruppierung von vorne. Also vorher versuchen eine entsprechende Vereinbarung zu treffen oder einen Monat später höhergruppieren lassen.
In dem von dir zitierten Paragrafen geht es um Stufenvorweggewährung. Diese ist nur möglich, wenn dein AG ein entsprechendes Interesse hat (Fachkräftemangel…) und wenn es zwischen AG und AN vorher so vereinbart wird, was ich in meiner Ausführung bereits erwähnt habe. Ein Selbstgänger ist das mitnichten.
Leider falsch.