Strafe für Fake Nike Sneaker?

2 Antworten

Strafbar nach Markengesetz ist es nicht, nur strafbar dämlich mit Kriminellen Geschäfte zu machen…

https://www.ndr.de/ratgeber/verbraucher/Faelschungen,faelschungen118.html

Zurück zur Frage.

Strafrechtlich verfolgt wird der gewerbliche Handel mit Fälschungen. Kauf und Besitz zum privaten Gebrauch nicht.

Den Versendungskauf von gefälschter Markenware aus dem EU Ausland unterbinden Rechteinhaber durch Stellung eines Grenzbeschlagnahmeantrags. Der Zoll ist dann bei Kontrollen von Sendungen verpflichtet gefälschte Markenware zu beschlagnahmen und die Rechtsvertreter der Firmen darüber zu informieren.

Wie es dann weitergeht kannst Du hier nachlesen.

https://www.paketda.de/zoll/paket-beschlagnahmt.html

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Gutachtertätigkeit (Zollbeschlagnahmen)

kostenpflichtige Abmahnung durch den Rechteinhaber ...