Steuerwechsel bei Krankengeldbezug
Meine Frau bezieht seit ca. 1 Monat aufgrund einer schweren Erkrankung Krankengeld. Dies wird sich wahrscheinlich noch 1 Jahr oder länger hinziehen. Bis jetzt sind wird beide nach Steuerklasse 4 berechnet. Kann ich in Klasse 3 Wechseln ohne das sich dass Krankengeld meiner Frau ändert??? Wäre ein Dazugewinn der die Differenz zum letzten Netto meiner Frau abdecken könnte.
1 Antwort
Das Krankengeld der Frau ändert sich nicht(das ist abhängig von ihrem Verdienst vor der Krankheit), das steht jedoch unter dem so genannten Progressionsvorbehalt, wird also mit dem Steuersatz der anderen Einkünfte versteuert. Bei Erhalt von Lohnersatzleistungen (u.a. Krankengeld aus den gesetzlichen Kassen) ist auch zwingend eine Steuererklärung abzugeben. Die Jahressteuer ist am Ende gleich (bei Euch wahrscheinlich Ehegattensplitting), egal wie viel im Monat an Steuern einbehalten wird. Also aufgepasst, dass das Steuersparmodell gegebenfalls nicht zu einer ungewollten großen Nachzahlung am Ende führt. Es gibt aber auch Rechner im Internet, die man kostenlos benutzen kann.
Ist es denn so das wir, wenn beide in Steuerklasse 4 sind, nicht zwingend die Steuererklärung abgeben müssen??