Steuererklärung bei ALGII?
Guten Tag, ich habe eine Wohnung gekauft. Wir möchten nun das Baukindergeld beantragen, jedoch wurde uns gesagt, dass wir dazu die EStErklärungen für 2016 und 2017 einreichen müssen.
Ich war ab 2015 in Elternzeit, 2016, 2017 und 2018 ALG II bezogen. Mein Mann ist erst Dezember 2017 nach Deutschland eingereist und hat dann auch ALG II bezogen.
Fragen:
- Welche Formulare muss ich ausfüllen?
- Erhalte ich vom Jobcenter einen Bescheid, wo drin steht, wie viel Geld ich in dem jeweiligen Jahr erhalten habe? Oder muss ich das selbst aus den Bescheiden errechnen?
- Muss ich die Erklärung dann bei meinem alten Wohnort abgeben oder bei dem jetzigen Wohnort?
Ich wäre sehr dankbar für eure Hilfe, da ich ja nicht viel Zeit habe für das Baukindergeld...
2 Antworten
Alg2 ist in der Steuererklärung auch nicht anzugeben - nur Alg1. Wenn man nur durchgängig Alg2 bezog ist man wohl auch nicht verpflichtet die Steuererklärung abzugeben. Ist freiwillig - und könnte natürlich sein, dass auch nachgefragt wird, wovon man in dem Zeitraum gelebt hat. (Aber da kann man dann eben das Alg 2 erwähnen.)
Wenn sonst nix war, dann wohl möglichst wenige Anlagen außer dem Hauptvordruck die in Frage kämen bei der Steuererklärung. (Die online einzureichen ist, z. B. mit Elster.)
Und für mein Kind auch? Anlage Kind? Ich war alleinerziehend.
vom Job Center müsstest du eine Jahresmeldung bekommen haben
Also ich habe immer am Anfang des Folgejahres einen Bescheid bekommen für die Sozialversicherung. Aber nichts, wo drin steht, wie viel ich erhalten habe....