Nicht genügend Bewerbungen - ALG II Kürzungsmaschen!
Hallo Leute,
hier ein kleiner Beitrag. Das Arbeitsamt erwartet von mir 10 Bewerbungen pro Monat. Diese Eingliederungsvereinbarung wurde am 25.11.09 geschlossen. Am 01.12. erhalte ich den Bescheid, ich hätte im November nicht meine Bewerbungspflichten erfüllt, ich hatte 2 Bewerbungen angegeben, habe aber 4 geschrieben. Nun meine Antwort an die ARGE: Wenn ich auf 30 Tage verteilt 10 Bewerbungen schreiben soll, so muss ich herunter gerechnet auf 5 Tage (25.22.-30.11.09) auch nur 2 Bewerbungen schreiben ; )) Haare spalten, kann ich auch. Mal sehen, welche Antwort ich erhalten werde, denn es ist unmöglich, in 5 Tagen 10 Bewerbungen zu schreiben.
Grüße Laura
10 Antworten
Ich frage mich gerade, wieso Du die EGV unterschrieben hast. Diese EGV ist schon allein durch die Zahl der geforderten Bewerbungen nicht rechtsgültig, da die Arge maximal 52 Bewerbungen im Jahr bezahlt, wenn überhaupt, denn, natürlich kann der Antrag gestellt werden, nur wird seit Mitte letzten Jahres hier in unserer Arge kein Geld dafür mehr ausbezahlt! Und wenn Du in mein Profil schaust, weißt Du, woher ich das sicher weiß!
Dann hauen sie dir eine EGV im Rahmen eines Verwaltungsaktes um die Ohren und das kann echt übel ausgehen; da ziehen sie dann oft richtig vom Leder und packen rein, was sie dürfen. Und glaub mir, 10 Berwernungsnachweise sind das absolute Minimun. Das können auch schon mal 30 sein; muss ja nicht schriftlich erfolgen.
Dem kann man zwar widersprechen, aber die Dinger sind in der Regel knallhart auf deinen Fall zugeschnitten und rechtlich sauberer als die Standard-EGV.
Als Bewerbungen bzw. Eigenbemühung muss die ARGE auch selbst dokumentierte Bewerbungen über Mail, Internet-Kontakt-Formular, Telefon oder Vorsprechen akzeptieren.
Insofern trägt das Kostenargument nicht wirklich.
Das Kostenargument trägt! Denn,
nicht jede Firma hat eine Homepage.
persönliche Vorsprachen kosten auch Geld, es sei denn, der AG ist gerade mal um die Ecke und kann zu Fuß erreicht werden.
für telefonische Bewerbungen braucht man ein Telefon, was auch mit Kosten verbunden ist.
Es geht nicht darum, ob jede Firma eine Homepage hat. Du brauchst nur 10 pro Monat zu finden, dich bewerben und dein Soll ist erfüllt.
Ein Fußweg durch die City und ein Nachfragen in 10 Geschäften und dein Soll ist erfüllt.
10 Anrufe a 5 Minuten und dein Soll ist erfüllt.
Mixed du das, hast du drei Monate voll und musstest nicht eine Bewerbungsmappe absenden.
Einerseits ist ein arbeitssuchender verpflichtet sich 5 Stunden am Tag der Stellensuche zu widmen. Also 5 Bewerbungen in 10 Tagen zu schreiben ist nun wirklich nicht das größte Problem. Das wirkliche Problem, denke ich, ist, daß die ARGEN mittlerweile verpflichtet sind zu sparen. Sie müssen jedes Jahr nachweisen, noch mehr gespart zu haben als im Jahr zuvor. Ansonsten drohen den Mitarbeitern Konsequenzen wie z. B. Kündigung. Die meisten Mitarbeiter haben eh nur einen befristeten Vertrag. Ja und wer will nun schon wieder auf der Straße stehen. Also wird sehr viel Energie damit verwendet die Stecknadel im Heuhaufen zu finden verschleudert. Ich würde Dir raten ganz schnell einen Widerspruch (Widerspruchsfrist beachten) zu schreiben. Aber auch mit Deinem Fallmanager zu sprechen. Es werden z. B. Bewerbungstrainings angeboten. Und wenn Du Schwierigkeiten hast, Bewerbungen usw. zu schreiben, bestehe auf eine solche Fortbildungsnaßnahme. Kannst ja daraus nur provitieren. Wenn nötig solltest Du die Hilfe eines Rechtsanwalwaltes in Anspruch nehmen.
Die ARGEN müssen nicht nachweisen, zu sparen. Im Gegenteil. Was sie in einem Jahr sparen, haben sie im nächsten Jahr u.U. weniger.
Was sie allerdings versuchen müssen, ist, mit ihrem Etat hinzukommen.
Für einen Antragsteller bedeutet das: gute Chancen auf Maßnahmen hat man Anfang des Jahres, wenn die Töpfe voll sind, oder Ende des Jahres, wenn noch unbedingt Geld unter die Leute gebracht werden muss (was öfter vorkommt als man meint) ^^
Liebe Laura,
ich finde die Reaktion des Amtes, so wie Du sie schreibst, deutlich übertrieben. Ich hätte sie nicht erwartet und wäre ebenfalls sehr überrascht über die Auslegung der EGV. Allerdings kenne ich die Vorgeschichte nicht und war auch nicht beim Gespräch über die EGV dabei. Es könnte ja sein, dass Du Dich seit Monaten nicht beworben hast, und dann fände ich das Verhalten des Amtes verständlich.
Der Anspruch, sich zweimal am Tag irgendwo zu bewerben, finde ich sehr viel. Unmöglich ist es aber nicht: Geh einmal von einem Arbeitstag eines normalen Arbeitnehmers aus, der dauert 8 Stunden. Vormittags gehst Du zu einem Arbeitgeber und stellst Dich vor und nachmittags gehts Du zu einem anderen Arbeitgeber. Da hast Du jeweils 2 Stunden für den Weg, hin und zurück. Und Kosten hast Du dabei erstmal keine, wenn Du zu Fuß gehst, mit dem Fahrrad fährst oder eine Monatskarte hast.
Es ist übrigens auch viel erfolgversprechender, sich direkt persönlich vorzustellen. Schließlich möchtest Du doch händeringend eine Arbeitsstelle, um Dich endlich selbst versorgen zu können, oder? Du kannst auch bei der Arge um entsprechende Hilfe bitten, die sind verpflichtet, Dir ein Unterstützungsangebot zu unterbreiten.
(Zitat: Geh einmal von einem Arbeitstag eines normalen Arbeitnehmers aus, der dauert 8 Stunden.)
Exakt das ist auch die Argumentation, der Gesetzgeber und Rechtsprechung folgen.
Als ALG2'ler hast du quasi den "Job", dich Fulltime zu bewerben.
Von daher ist das Jammern über 10 Bewerbungen in 5 Tagen ein Jammern auf hohem Niveau.
Es dauert vielleicht eine Stunde, sich durch 5 online-Formulare zu klicken, sei es bei Hermes, beim Pizza-Dienst von nebenan oder bei einem Onlineversandhaus.
Eine weitere Stunde (höchstens), um dieses sauber zu dokumentieren (bei wem, wann, wofür, wie ...) .. und gut is.
Du musst das ökonomischer machen. Ich habe mich längere Zeit (später nur noch) per mail beworben. Einmal vernünftig gespeichert, kannst du 50 am Stück in alle Welt verschicken. Kostet nix. Brauchst nur die Liste ausdrucken und hast den Nachweis. Ich bekam natürlich auch Vorstellungsangebote. Die sind dann (teilweise) daran gescheitert, dass die ARGE eine Vorstellung z.B. in Berlin nicht bezahlen wollte.
was ist denn jetzt deine frage? oder wolltest du nur allen erzählen, dass du jetzt weniger geld kriegst weil du deinen pflichten nicht nachkommst? außerdem bist du doch arbeitslos, das heisst für mich das du eigentlich genug zeit hättest pro monat mehrere 100 bewerbungen zu schreiben...
Mit welchem Geld?? Das Geld für die Bewerbungen ist nicht im Regelsatz enthalten! Und eine Bewerbung kostet mehr als nur 0,55€!
Das war mal so, bis Mitte letzten Jahres! Jetzt hat man angeblich kein Geld mehr dafür! Ausserdem solltest Du dabei die Kosten für Zeugniskopien, Foto, Bewerbermappe u.s.w nicht vergessen! Ein popeliges Anschreiben bringt es heute nicht mehr und geht beim Personalchef ungelesen in den Papierkorb.
so kann man es sich natürlich auch einfach machen, einfach rumjammern das ja alles so teuer ist und man aus der geschichte nicht mehr raus kommt.... immer schön jammern, dass man zu wenig geld fürs nichts tun bekommt... wer keine bewerbungen schreibt sollte meiner meinung nach überhaupt keine staatlichen leistungen mehr beziehen dürfen.
Gut, dass ich das jetzt weiss, dann werde ich eine EGV mit 10 Bewerbungen nicht unterscheiben.