Sozialamt will kein Scheck austellen? ?

3 Antworten

da ich ja nichts mehr zuhause habe

Das allein ist doch kein Grund Dir einen Scheck auszustellen oder Dir Bargeld auszuzahlen. Aus welchem Grunde hast Du nichts mehr, hast Du überhaupt einen Anspruch, allein darauf kommt es an !

Hast Du rechtzeitigt beantragt ? Ist es bereits bewilligt ? Hast Du bereits das Dir Zustehende bekommen und willst darüber hinaus weiteres Geld ?

Deine Angabe "da ich ja nichts mehr zuhause habe " allein reicht nicht aus die Situation zu beurteilen.

Frage ob man Dir aus Kulanz einen Lebensmittelgutschein ausstellt.

Und gehe zur Tafel !

Ps.

Lebensmittelgutscheine kannst Du gegen Lebensmittel eintauschen - Haarfärbemittel, Tabakwaren und Alkohol gibt es NICHT dafür.

Nasti123452 
Fragesteller
 12.03.2020, 13:40

Hallo mein Antrag ist noch in bearbeitung das ist bloß ein Neuantrag habe sonst auch Leistungen bezogen . Ich bin umgezogen ne seit 4 Wochen meint der Sachbearbeiter ja noch 2 bis 3 tage dann kriegen sie Geld. Er weiß genau das ich kein Geld habe garnichts der Vermieter war auf seine Miete. Nein und ich habe noch kein geld von ihn bekommen. Und habe nicht mal 2,50 € für die Tafel. Er meint zu mir ja ich hab denn antrag bearbeitet aber der ist jetz bei einer 2 Person und sowas. Nicht mal Lebensmittelgutschein will er mir geben er meint die machen das nicht.

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... wäre mir neu.

Wenn Du nachweislich nichts mehr auf dem Konto hast und dem Grunde nach Leistungen bekommen kannst, solltest Du auf einer Barauszahlung bestehen.

Nasti123452 
Fragesteller
 12.03.2020, 12:48

Ja die wissen das ich seit 1 Woche nicht mal mehr ein Konto habe und ein neues beantragt habe und das dauert bis 2 Wochen meinte meine Sparkasse alle Kontoauszüge haben die habe den sogar Bilder gezeigt dadnich wirklich zuhause nichts mehr zum essen habe er meint immer nur nein bei uns gibts keine schecks

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beangato  12.03.2020, 12:53
@Nasti123452

Geh nochmal hin mit einer Person Deines Vertrauens.

Oder/und beantrage einen Vorschuss nach:

§ 42 Abs. 1 S.2 SGB I

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Sabrinawolski  12.03.2020, 13:01

Klar kann die Fragestellerin auf einer Barauszahlung bestehen. Aber das Amt muss dem nicht Folge leisten. Eine Leistung kann auch als Gutschein erbracht werden mit dem du die Zeit bis zum nächsten Vorsprache- oder Zahlungstermin überbrücken kannst.

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beangato  12.03.2020, 13:07
@Sabrinawolski

Soll sie Deiner Meinung nach verhungern? Möglicherweise die Miete nicht bezahlen können?

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Sabrinawolski  12.03.2020, 13:13
@beangato

Lies doch bitte mal meine Antwort richtig. Da steht Gutschein. Ok, ich hätte korrekterweise Lebensmittelgutschein schreiben sollen. Und den kann sie im Laden einlösen. Und das wird hier immer wieder mal gemacht wenn ein Klient vorzeitig mittellos ist. Nachteil: Das Geld wird von den nächsten Zahlungen abgezogen.

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beangato  12.03.2020, 13:16
@Sabrinawolski

Die FS ist nicht vorzeitig mittellos. Es dauert länger,bis der Antrag bearbeitet wird.

Das ist nun eindeutig die Schuld vom Amt, nicht die des FS.

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Sabrinawolski  12.03.2020, 13:23
@beangato

Das ist nun eindeutig die Schuld vom Amt, nicht die des FS. Aha, du weißt wann der Antrag gestellt wurde? Ob schon alle erforderlichen Unterlagen da sind? Ob es andere Gründe gibt die die Bearbeitung verzögern? Eigentlich weißt du über den Fall genau so wenig wie ich. Deswegen: Barzahlung ist kein muss und kann auch nicht verlangt werden. Lebensmittelgutschein ist einen machbare Möglichkeit.

Und noch eines: Ich habe nie behauptet das die Fragestellerin vorzeitig mittellos ist. Das hast du mir in den Mund gelegt. Lies die Kommentare richtig.

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Hmm, normal zahlen die Bar und ohne Quittung, spart dem Amt Steuern.

Sabrinawolski  12.03.2020, 13:26

Normals zahlen "die" aufs Konto und nur in Ausnahmefällen bar und dann gegen Unterschrift (als Quittung).

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